Der Anklage zufolge hat der Mann mit seinen Äußerungen auf Telegram und Youtube gegen das Verbotsgesetz verstoßen.

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Linz – Die Staatsanwaltschaft Linz hat gegen einen Organisator von Corona-Demos Anklage nach dem Verbotsgesetz erhoben. Ihm wird die Verharmlosung des Holocaust vorgeworfen, da er auf Telegram und in einem Youtube-Video die Ausgangsbeschränkungen und die Impfpflicht mit der Judenverfolgung verglichen haben soll. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Ulrike Breiteneder, bestätigte einen entsprechenden Bericht des "Oberösterreichischen Volksblatts" vom Donnerstag.

Bereits im März war der Mann nicht rechtskräftig wegen Verleumdung, falscher Beweisaussage, übler Nachrede, Beleidigung und Fälschung eines Beweismittels zu einem Jahr teilbedingter Haft verurteilt worden. Er soll unter anderem einen Beamten drangsaliert und diverser Fehlverhalten bezichtigt sowie bei der Bezirkshauptmannschaft und im Landesverwaltungsgericht gefälschte Maskenbefreiungsatteste vorgelegt haben. Ein Prozesstermin im Fall der Verbotsgesetz-Anklage (Paragraf 3h) liegt noch nicht vor. (APA, 19.5.2022)