Russische Behörden stufen viele Nichtregierungsorganisationen als "unerwünscht" ein.

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Russlands Generalstaatsanwaltschaft hat die deutsche Heinrich-Böll-Stiftung zur "unerwünschten Organisation" erklärt und damit faktisch im Land verboten. Deren Tätigkeit sei "eine Gefahr für die verfassungsmäßige Ordnung und die Sicherheit der Russischen Föderation", teilte die Behörde am Montag in Moskau mit. Da die Stiftung schon im April auf Druck russischer Behörden ihr Moskauer Büro schließen musste, war vorerst unklar, ob sich die neue Einstufung praktisch auswirkt.

Haft droht

Menschenrechtler, Aktivisten und Journalisten beklagen seit längerem zunehmende Repressionen gegen kritische Stimmen im flächenmäßig größten Land der Erde. Neben der Heinrich-Böll-Stiftung wurden vor mehr als sechs Wochen unter anderem auch der Friedrich-Ebert-Stiftung, der Konrad-Adenauer-Stiftung und der Friedrich-Naumann-Stiftung die Registrierungen entzogen.

Die Einordnung als "unerwünscht" geht in Russland mit zusätzlichen strafrechtlichen Konsequenzen einher für den Fall, dass eine betroffene Organisation trotz des Verbots weiterarbeitet. In dem Fall drohen den Mitarbeitern bis zu acht Jahren Haft. Die den Grünen nahe stehende Heinrich-Böll-Stiftung ist bereits die 56. ausländische Nichtregierungsorganisation, die die russischen Behörden als "unerwünscht" bezeichnen. (APA, 23.5.2022)