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Klimaanlagen erhitzen regelmäßig die Gemüter – auch zwischen Mietern und Vermieterinnen.

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Eines ist sicher: Hitzewellen, die vor allem Städterinnen und Städtern schlaflose Nächte bereiten, werden sich verstärken. Wohnungen und Häuser im Sommer auf verträgliche Temperaturen abzukühlen wird damit zur schlichten Notwendigkeit. Mieterinnen und Mieter haben in ihren eigenen vier Wänden aber wenig Handhabe: Sie dürfen Klimaanlagen mit Außengerät – auch wenn sie diese selbst bezahlen – nur mit Zustimmungen ihrer Vermieter einbauen. Lehnen diese ab, steht Mietern zwar der Weg ans Gericht offen, die Rechtsprechung ist aber streng.

Laut dem Obersten Gerichtshof sind Klimaanlangen in Wien nach vor nicht "verkehrsüblich". Selbst wenn Mieterinnen und Mieter unter gesundheitlichen Problemen leiden – etwa an Schlafstörungen infolge zu hoher Temperaturen –, haben sie kein Recht auf eine Klimaanlage. Damit sich das ändert, müssten die Richterinnen entweder anders entscheiden oder das Parlament die Rechtslage anpassen. Die Politik zeigt sich derzeit aber zurückhaltend und verweist auf Fernkälte und begrünte Fassaden. Reicht das aus? Und was spricht für und was gegen ein Recht auf eine Klimaanlage? Ein Abtausch der Argumente.

FÜR

Kühler wird es auf absehbare Zeit nicht mehr. Darauf müssen sich nicht nur Medizin und Landwirtschaft einstellen, sondern auch die Gesetze. Besonders deutlich wird das im Mietrecht.

Vermieterinnen haben derzeit kaum Anreize, ihre Wohnungen kühler zu machen. Die Mieter würden gerne, dürfen aber in vielen Fällen nicht. Betroffen sind vor allem Ältere und Menschen, denen die Hitze gesundheitlich zu schaffen macht. Ein Recht der Mieterinnen auf eine Klimaanlage ist daher notwendig, um den Umbau voranzutreiben.

Es gibt zwar auch andere Methoden, Wohnräume zu kühlen: begrünte Fassaden etwa, oder Schattenspender. In vielen Häusern reicht das aber nicht aus, um die Räume auf verträgliche Temperaturen zu bringen. Auch mobile Klimageräte, die Mieter verwenden dürfen, kühlen oft zu wenig oder sind ineffizient.

Genauso selbstverständlich, wie wir im Winter heizen, werden wir künftig im Sommer kühlen. Dafür benötigen wir mehr Strom, der im Idealfall aus Wind und Sonne gewonnen wird. Im Winter werden wir umgekehrt weniger Energie zum Heizen benötigen.

Auch das Stadtbild darf kein Grund mehr sein, Mieterinnen und Mietern den Einbau einer Klimaanlage zu verwehren – vor allem dann nicht, wenn die Hitze gesundheitliche Probleme verursacht. Denkbar wäre freilich ein Kompromiss: ein Recht auf Klimaanlage für all jene, für die die zunehmende Hitze eine ernste Gefahr ist. (Jakob Pflügl, 19.6.2022)

WIDER

Wer die heißer werdenden Sommer wahllos mit Klimageräten in allen Wohnungen bekämpfen will, glaubt auch, dass man Feuer mit Feuer bekämpfen kann. Ja, so ein Gerät kühlt die Wohnung, doch dafür wird heiße Luft nach außen abgegeben und heizt so die Asphaltwüste weiter auf.

Die Geräte sind auch sonst eine Zumutung für die Nachbarschaft: Ihr Brummen und Dröhnen erfüllt Innenhöfe und verstummt in der Nacht nicht. Dabei wäre es genau dann wichtig, die Fenster aufreißen zu können, um die Wohnung herunterzukühlen. Energie fressen die Geräte sowieso.

Daher: Nein, die Antwort auf Sommerhitze kann nicht das pauschale Recht aller Mieterinnen und Mieter auf ein Klimagerät sein. Es mag Extremfälle geben, in denen die Option Sinn ergibt. Aber für die meisten Wohnungen gibt es Alternativen, die noch stärker gefördert werden müssten – und die man einfacher gegen den Willen des Vermieters durchboxen können muss. Außenbeschattungen etwa, die eine Wohnung um einige Grad herunterkühlen.

Noch eine Option: Um die Motivation von Vermieterinnen und Vermietern auf der Suche nach Abkühlung zu heben, halten manche Juristen "Temperaturgarantien" in Mietverträgen für sinnvoll. Übersteigt die Temperatur bei ordentlicher Nutzung eine bestimmte Schwelle, muss weniger Miete gezahlt werden. Auf dass nicht nur die Wohnungen, sondern auch die Gemüter abkühlen! (Franziska Zoidl, 19.6.2022)