Die Tiroler Gemeinderatswahlen am 27. Februar fanden in Mutters im Stubaital ohne die Fraktion der Grünen statt.

Foto: JFK / EXPA / picturedesk.com / JFK

Kufstein/Mutters – Der Tiroler Ableger der impfkritischen Partei Menschen, Freiheit, Grundrechte (MFG) befindet sich weiter in Turbulenzen. Nachdem man bei der Gemeinderatswahl im Februar erst in das Kommunalparlament eingezogen war, traten die beiden MFG-Gemeinderäte in Kufstein, der zweitgrößten Stadt Tirols, laut Medienberichten nunmehr aus der Partei aus und kritisierten gleichzeitig mangelnde innerparteiliche Demokratie.

Man habe feststellen müssen, dass die MFG innerparteilich ihre Werte nicht lebte, sagte Stadt- und Gemeinderat Lukas Blunder und nahm Bezug auf den Hinauswurf zweier Landesvorstandsmitglieder durch den Bundesvorstand vor ein paar Wochen. Blunder und ein weiterer Kollege sowie ihre Ersatzleute wollen als parteilose Mandatare im Gemeinderat und Stadtrat weitermachen.

64 Mandate in 47 Gemeinden hat die Partei MFG bei den Gemeinderatswahlen im Februar errungen.
Foto: MFG/MFG Wien

MFG-Landessprecher Bernhard Schmidt meinte zu den Vorgängen in Kufstein zur "Tiroler Tageszeitung" (Donnerstagsausgabe): "Ich bedanke mich für das Engagement und wünsche ihnen weiter alles Gute. Aber Blunder hat eine wenig wertschätzende Art mit seinen Kolleginnen und Kollegen an den Tag gelegt. Ich bin froh, dass er selber erkannt hat, dass er nicht zu uns passt." Bei den Gemeinderatswahlen im Februar hatte die MFG 64 Mandate in 47 Gemeinden erreicht. Auch bei der Landtagswahl am 25. September will man antreten.

Grüne Liste wurde wegen Formfehlers ausgeschlossen

In Mutters im Tiroler Stubaital muss die Wahl vom 27. Februar dieses Jahres indes nicht wiederholt werden. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wies eine Beschwerde der Grünen gegen den Ausschluss ihrer Fraktion bei der Wahl ab, teilte dieser der APA mit und bestätigte einen Bericht der Online-Ausgabe der "Tiroler Tageszeitung". Die Gemeindewahlbehörde hatte die grüne Liste im Vorfeld wegen eines Formfehlers ausgeschlossen.

Die Grünen sprachen daraufhin von Willkür und gingen vor das Höchstgericht. Aufgrund einer Novelle der Tiroler Gemeindewahlordnung (TGWO) war heuer erstmals bei den Kommunalwahlen bei der Einreichung der wahlwerbenden Listen zusätzlich verpflichtend eine Kurzbezeichnung anzuführen. Weil die Liste "Grüne und Unabhängige Mutters" in diesem Feld jedoch nur einen Bindestrich eingefügt hatte, wurde die Partei mit Bürgermeisterkandidatin Lisa Kunwald von der Wahl ausgeschlossen.

Verfassungsgerichtshof bestätigt Entscheidung

Dieser Entscheidung gab nunmehr der Verfassungsgerichtshof rechtliche Rückendeckung. Eine Kurzbezeichnung wie jene der Grünen, "die ausschließlich aus einem Zeichen besteht, das kein Buchstabe ist und noch nicht einmal in der Bezeichnung der Wählergruppe vorkommt", sei unzulässig, hieß es unter anderem in der VfGH-Begründung.

Der Mutterer Bürgermeister Hansjörg Peer zeigte sich gegenüber der "TT" erfreut über die Entscheidung: "Ich bin froh, dass die Schulwörterbücher jetzt nicht umgeschrieben werden müssen. Denn ein Bindestrich ist sicher keine Kurzbezeichnung." Von den Grünen, die ihn massiv und zum Teil untergriffig kritisiert hätten, fordert er jetzt eine Entschuldigung.

"Wir respektieren und akzeptieren die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, auch wenn wir uns berechtigte Hoffnungen auf die Aufhebung der Wahl gemacht haben. Es ist nun, wie es ist, und wir ziehen die richtigen Lehren daraus", meinte indes Listenerste Kunwald in einer Stellungnahme gegenüber der APA. Was bleibe, sei aber ein "demokratiepolitisch bitterer Beigeschmack": "In einem intakten Gemeindegefüge hätte der Bürgermeister das anders gehandhabt. Von diesem moralischen Aspekt kann auch der VfGH Hansjörg Peer nicht freisprechen." (APA, red, 7.7.2022)