Prozesse vor dem Internationalen Gerichtshof können sich über Jahre hinziehen.

Foto: imago images/Vincent Isore

Naypyidaw/Yangon – Der Internationale Gerichtshof hat den Weg für einen Völkermordprozess gegen Myanmar frei gemacht. Das höchste Gericht der Vereinten Nationen wies am Freitag in Den Haag eine Beschwerde des Militärregimes des südostasiatischen Landes in allen Punkten zurück. Gambia hatte Myanmar wegen des Völkermordes an der muslimischen Rohingya-Minderheit vor den Gerichtshof gebracht. Vertreter der Militärführung hatten aber erklärt, dass das Gericht nicht zuständig sei.

Wann nun das Hauptverfahren beginnen wird, ist noch nicht festgelegt. Prozesse vor dem Internationalen Gerichtshof können sich über Jahre hinziehen.

Myanmar hatte argumentiert, dass das westafrikanische Gambia nicht als Kläger auftreten dürfe. Es sei in dieser Sache nicht selbst betroffen und fungiere nur als Vertreter der Organisation für Islamische Zusammenarbeit, die selbst keine Klage einreichen dürfe. Doch das Gericht sah keine rechtliche Grundlage für diese Einwände.

Friedensnobelpreisträgerin inhaftiert

Myanmars Militär soll 2017 tausende Menschen ermordet, Frauen und Kinder vergewaltigt, Dörfer dem Erdboden gleichgemacht und Menschen lebendig in ihren Häusern verbrannt haben. Mehr als 700.000 Menschen flohen in das Nachbarland Bangladesch.

Es ist die zweite Niederlage Myanmars vor dem Gericht in diesem Verfahren. Schon vor etwa zwei Jahren hatte das Uno-Gericht in einem Zwischenurteil den Klägern recht gegeben und Myanmar zum sofortigen Schutz der Rohingya verpflichtet. Damals hatte noch die damalige Regierungschefin, die Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi, in Den Haag die Vorwürfe zurückgewiesen. Sie wurde nach dem Putsch von 2021 inhaftiert. (APA, 22.7.2022)