Bei Versorgungskrisen könnten Ausnahmeregelungen festgelegt werden, wie das Tragen von FFP2-Masken, getrennte Pausen und Mahlzeiten.

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Linz – In den Spitälern der Oberösterreichischen Gesundheitsholding und im Ordensklinikum dürfen vorerst keine Corona-infizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Dienst versehen. Der Krisenstab des Landes bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Oberösterreichischen Nachrichten" vom Dienstag. Ausnahmen sind aber dann möglich, wenn die Kollegiale Führung eines Klinikums eine Versorgungskrise sieht.

Grundsätzlich dürfen positiv getestete Kolleginnen und Kollegen ihren Arbeitsplatz nicht betreten, hieß es zu der Regelung in Oberösterreich. Wer Symptome habe, für den gelte die Krankenstandsregelung. Symptomfreien Mitarbeiterinnern und Mitarbeitern, bei denen dies möglich ist, sollen ins Homeoffice wechseln, der Rest wird freigestellt. Das gelte als Sonderurlaub.

Spezielle Regelungen bei Versorgungskrise

Sollte es zu massiven Personalausfällen kommen und der Betrieb versorgungskritischer Bereiche in Gefahr sein, dürfen auch positiv getestete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter herangezogen werden. Dafür werden noch spezielle Regelungen festgelegt – etwa das Tragen von FFP2-Masken, getrennte Pausen und Mahlzeiten etc. (APA, 2.8.2022)