Kika, Leiner und René Benkos Signa Holding hatten das Onlineportal" Zackzack" geklagt.

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Wien – Die Klage von René Benkos Signa Holding und Kika/Leiner gegen das Onlineportal "Zackzack" und seinen damaligen Chefredakteur Thomas Walach ist in zweiter Instanz entschieden. Wie berichtet, ging es bei der Klage um Widerrufe in diversen Medien, die laut "Zackzack" mit zwei Millionen Euro zu Buche schlagen würden. Laut Signa Holding belief sich der Gesamtstreitwert der Klage auf 201.000 Euro. Die Klage wurde von Medienorganisationen als Einschüchterungsklage klassifiziert und hatte auch bei der Opposition für heftige Kritik gesorgt.

Stein des Anstoßes waren zwei Artikel auf zackzack.at, in denen ein Insolvenzantrag von Kika und Leiner im Jahr 2018 behauptet wurde sowie die Mutmaßung, dass ein Antrag beim Bundesrechenzentrum (BRZ) abgefangen worden sei, um Zeit zu gewinnen. Der Immobilienmilliardär Benko hatte im Sommer 2018 die Möbelkette Kika/Leiner übernommen.

Die Basis für die Artikel waren zwei Nachrichtenverläufen auf Thomas Schmids Handy, das von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ausgewertet wurde. Die Berichterstattung würde das "soziale Ansehen sowie unseren wirtschaftlichen Ruf" schädigen, begründeten Signa, Leiner und Kika ihre Klage, die sie sowohl gegen "Zackzack" richteten als auch gegen Thomas Walach, der die Artikel verfasst hatte. Die Unternehmen wollten auch Schadenersatz geltend machen.

Keine Platzierung in anderen Medien

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien entschied als zweite Instanz, dass "Zackzack" die Behauptung eines Insolvenzantrags unterlassen sowie auf der eigenen Seite widerrufen müsse, allerdings nicht – wie gefordert – in mehreren anderen Medien, die über die Causa berichtet hatten, darunter etwa auch DER STANDARD, die "Presse", der "Kurier" oder die "Tiroler Tageszeitung". Die in der Klage geforderte Aufmachung und Platzierung in Print und Online hätte erhebliche Einschaltungskosten verursacht – laut "Zackzack" in Millionenhöhe. Die Verfahrenskosten werden nach einem Schlüssel aufgeteilt.

Die Klägerseite prüft, ob sie eine außerordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof einlegt, berichtet das Ö1-"Mittagsjournal". "Zackzack"-Anwalt Johannes Zink wird auf zackzack.at wie folgt zitiert: "Das OLG hat festgestellt, dass solche möglicherweise existenzbedrohenden Klagen keinen Platz in der österreichischen Medienlandschaft haben." Und: "Die Journalistinnen und Journalisten in Österreich können aufatmen." Das Urteil sei ein Sieg für die Pressefreiheit. (red, 29.8.2022)