Unerwartet schnell bekam Ex-Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly am Montag sein Urteil: einen – nicht rechtskräftigen – Schuldspruch.

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Wohin flossen 1,7 Millionen Euro, die der Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly offenbar bar abgehoben hat bzw. abheben ließ? Das war die zentrale Frage in einem Prozess gegen den Ehemann der ÖVP-Politikerin Maria Rauch-Kallat, der am Montag zu Ende ging. Dem "Pensionisten", wie er sich vor Gericht nannte, wurde Geldwäsche vorgeworfen. Er habe Gelder weitergeleitet, die aus kriminellen Machenschaften gestammt hätten, und habe das gewusst bzw. hätte es wissen müssen.

Am Montag verkündete der Richter am Straflandesgericht Wien das Urteil. Mensdorff-Pouilly sei schuldig, er bekam sechs Monate Zusatzstrafe auf drei Jahre bedingt. Zudem muss er 50.000 Euro zahlen – so viel habe er auf jeden Fall behalten, so der Richter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, sowohl die Vertreterin der WKStA als auch der Verteidiger von Mensdorff gaben keine Erklärungen ab. Schon vor der Urteilsverkündung hatte Mensdorff aber gesagt, er habe kein "Körberlgeld" behalten von den von ihm weiterüberwiesenen Beträgen.

WKStA ortet schwarze Kassen

Die Materie ist kompliziert: Der Angeklagte hatte behauptete, damals, Mitte der 2000er-Jahre, im Auftrag des mittlerweile verstorbenen Lobbyisten Tim Landon gehandelt zu haben. Dem habe das Geld gehört, für den habe er es bar abgehoben bzw. abheben lassen. Die WKStA geht in ihrem Strafantrag hingegen von "schwarze Kassen" aus, aus denen rund um den Eurofighter-Deal in Österreich und die darauffolgenden Gegengeschäfte geschmiert wurde. Für Mensdorff-Pouilly gilt die Unschuldsvermutung.

Als letzter Zeuge sagte am Montag ein "Freund aus Jugendzeiten" aus, der Mensdorff-Pouilly schon seit Jahrzehnten kennt. Der gab an, geglaubt zu haben, dass die Firma Brodman, über die die Geldflüsse liefen, Mensdorff-Pouilly zuzurechnen sei. Er habe Bargeld auf Anweisung des Lobbyisten abgehoben und rund 1,7 Prozent als Provision einbehalten. Einmal habe er abgehoben, weil er "Geld für eine Wohnungssanierung gebraucht" habe, da habe er Mensdorff-Pouilly erst im Nachhinein informiert.

Geldverwaltungsmaschine Brodman

Mit Gegengeschäften habe er, der Zeuge, jedenfalls nichts zu tun gehabt. Brodman sei "eine Geldverwaltungsmaschine" gewesen, bejahte er die Frage der Staatsanwältin.

Den Antrag des Verteidigers, zwei weitere Zeugen zu hören, wies der Richter ab – und er beendete das Beweisverfahren. Die Schlussplädoyers fielen sehr kurz aus: Die Vertreterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft argumentierte in ihrem Schlussplädoyer, Mensdorff-Pouilly habe Geldflüsse verschleiert. Es "rieche danach", dass das Geld aus Straftaten komme, er also Geldwäsche betrieben habe. Zusätzlich habe der Angeklagte "ein Körberlgeld" genommen. Der Verteidiger replizierte auf einer anderen Ebene; er meinte, die Sache sei verjährt und außerdem schon Thema eines früheren Prozesses gewesen – das ist aber nicht zulässig.

"Habe meine Watschen bekommen"

Dieser Darstellung folgte der Richter nicht: Mensdorff sei sich im Klaren gewesen, dass es eine strafbare Vortat gegeben habe. Er muss zudem jene 50.000 Euro zahlen, die ihm von den Geldflüssen geblieben seien.

Mensdorff-Pouilly sagte nach dem Urteilsspruch zu Journalisten, er habe die Herkunft des Geldes damals "nicht geprüft". Vor 15 Jahren habe er über derlei nicht nachgedacht, heute wäre das sicher anders. Er habe einfach Provisionen weitergeschickt. Und, so der Angeklagte in Bezug auf seine erste Verurteilung: "Jetzt habe ich gelernt, ich hab meine zwei Watschen bekommen." (gra, fsc 12.9.2022)