Luisa Neubauer setzte sich erfolgreich gegen die Beleidigungen von Akif Pirinçci zur Wehr.

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"Ja, würde ich sofort fi****. Auch wenn ich mir danach stundenlang das Klima-Zeug anhören müsste." So kommentierte der rechte deutsche Autor Akif Pirinçci im Jänner 2020 ein Foto der Fridays-for-Future-Aktivistin Luisa Neubauer, das ein Politiker einer ehemaligen AfD-Splitterpartei auf Facebook gepostet hatte. Der Beitrag zog noch eine Flut an sexistischen Kommentaren, aber auch Gegenrede an, ehe er vom Verfasser gelöscht wurde.

Die heute 26-jährige Klimaaktivistin entschied sich, rechtliche Schritte gegen Pirinçci einzuleiten. Mit Erfolg: Ende des vergangenen Jahres stufte das Landgericht Frankfurt am Main den Kommentar des Schreibers als unzulässige Schmähkritik ein, untersagte eine Wiederholung der Aussage und verpflichtete ihn zu einer Entschädigungszahlung von 6.000 Euro nebst Übernahme aller Verfahrenskosten.

Hassposter wollte nicht zahlen

Pirinçci zeigte sich allerdings vom Richterspruch unbeeindruckt. Laut Severin Riemenschneider, der Neubauer in dem Verfahren vertreten hatte, verweigerte er die Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung und soll sich in seinen Einreichungen auch über das Verfahren lustig gemacht haben. Das erklärte der Anwalt gegenüber dem "Spiegel".

Auch der Bezahlung der Entschädigung und der Aufwände ist der verurteilte Hassredner nicht nachgekommen. Nach entsprechender Fristsetzung entschieden sich Neubauer und ihre Vertreter daher nun, das Urteil vollstrecken zu lassen. Dazu erwirkten sie eine Pfändung des Kontos von Pirinçci, das auf diesem Wege um rund 10.000 Euro erleichtert wurde. Die Summe soll vollständig an die Organisation Hate Aid gehen, die Betroffene von Hass im Netz unterstützt.

Strafrechtliches Nachspiel

So weit die zivilrechtliche Seite. Auch strafrechtlich hatte das Facebook-Posting ein Nachspiel. Das wurde vor dem Landgericht Bonn ausgetragen, welches Pirinçci im vergangenen November zu vier Monaten bedingter Haft verurteilte. Der Autor hat dagegen Berufung eingelegt, das entsprechende Verfahren ist noch anhängig.

Es sind nicht die ersten Urteile gegen ihn. 2017 wurde er wegen Aussagen in einem von ihm verfassten Text in Bonn wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu einer Strafe von 5.100 Euro verurteilt. Ursprünglich hatte er Revision eingelegt, diese aber zurückgezogen, weswegen das Urteil seit 2018 rechtskräftig ist. Wegen Aussagen über muslimische Flüchtlinge während eines Auftritts für die Pegida-Bewegung kassierte er 2017 vom Amtsgericht Dresden ebenfalls eine Geldstrafe wegen Volksverhetzung. (gpi, 14.9.2022)