Es ist bereits die 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung, die am 1. Oktober in Kraft trat. Und selbstverständlich muss man die auch kennen, wenn man am Straßenverkehr teilnimmt. Jedenfalls wenn man dafür einen Führerschein nutzt. Aber auch wenn man keinen Führerschein hat und am Verkehr teilnimmt, gelten die neuen Regeln.

Die Zeiten ändern sich

Logisch, denn andernfalls könnte jemand, der seinen Führerschein vor dem November 1973 gemacht hat, argumentieren, dass er von den neuen Tempolimits außerhalb von Orten und Autobahnen nichts weiß und sie deshalb nicht gelten würden.

Doch zurück zum Thema: Die neue Novelle bringt vor allem Neuerungen für Menschen, die Fahrrad fahren, zu Fuß gehen oder auch mit den Öffis fahren. In dem Quiz konzentrieren wir uns vor allem auf die Radfahrerinnen und Radfahrer. (Guido Gluschitsch, 8.10.2022)