Der 24-jährige Angeklagte soll dem Attentäter vom 2. November ideologisches Gedankengut geliefert haben.

Foto: APA/GEORG HOCHMUTH

Wien – Am Wiener Landesgericht ist am Dienstag ein Kontaktmann des Attentäters von Wien, der am 2. November 2020 in der Innenstadt vier Passanten getötet und 23 Menschen zum Teil schwer verletzt hatte, ehe er von der Polizei erschossen wurde, verurteilt worden. Der 24-Jährige, der laut Anklage dem Attentäter das geistige Rüstzeug geliefert haben soll, wurde wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation zu einer Freiheitsstrafe von 19 Monaten verurteilt.

"Sie sind ein IS-Mann. Davon sind wir überzeugt", sagte der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Bei der Strafe war auf ein Urteil in einem separaten, vorangegangenen Verfahren wegen Diebstahls Bedacht zu nehmen. Der 24-Jährige hatte für die Beteiligung an Fahrraddiebstählen fünf Monate ausgefasst. Insgesamt hätte der 24-Jährige somit – sollte das nunmehrige Urteil Rechtskraft erlangen – zwei Jahre zu verbüßen. Der Mann befindet sich seit 3. November 2020 in U-Haft, er war wenige Stunden nach dem Terroranschlag in der Wiener Innenstadt festgenommen worden.

Keine Intention der IS-Propaganda

Der Angeklagte hatte sich in seinem Schlusswort klar vom Anschlag in Wien distanziert und um einen Freispruch ersucht. Er sei von den Medien immer wieder im Zusammenhang mit dem Anschlag "persönlich erwähnt" worden, obwohl er damit nichts zu tun habe. Zum Attentat bemerkte er: "Ich will ganz klarstellen, dass ich das, was passiert ist, bedaure." Der Gott, an den er glaube, gehe nicht durch die Straßen und töte Menschen. Er habe den Attentäter zwei- bis dreimal gesehen und von dessen Plänen nichts gewusst: "Wenn ich davon gewusst hätte, hätte ich das gemeldet."

"Meine Intention war nicht, IS-Propaganda zu machen", versicherte der 24-Jährige. Er schließe auch aus, Predigten mit jihadistischen Inhalten gehalten zu haben. "Ich hoffe, dass ihr das genau so seht und dass ich mit einem Freispruch nach Hause gehen kann", meinte der 24-Jährige abschließend.

Inhalte von IS-Medienstelle

Für den Verteidiger handelte es sich beim Angeklagten um einen "ganz normalen Mann, der sich für den Salafismus entschieden hat. Das ist nicht strafbar". Sein Mandant sei "kein durchgeknallter Jihadist", das Beweisverfahren habe in diese Richtung keinerlei Beleg erbracht.

Der 24-Jährige hatte in St. Pölten eine Wohnung angemietet, in der er laut Anklage Gleichgesinnten nicht nur Arabisch beibrachte, sondern auch Gedankengut der radikal-islamistischen Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) vertrat. Er soll in der Wohnung eine Bibliothek mit salafistischen Büchern aufgebaut, zwei einschlägige Bücher vertrieben und in diversen Chatkanälen Inhalte geteilt haben, die direkt von der IS-Medienstelle kamen. (APA, red, 11.10.2022)