Bild nicht mehr verfügbar.

Aus der Reihe historische Symbolbilder, Beispiel Film.

Foto: Getty Images / CSA Images

Wien – Die Bundesregierung schickte die Gesetzesentwürfe für die neue Filmanreiz-Förderung für Kino, TV und Streaming in Begutachtung. Stellungnahmen in diesem vorparlamentarischen Begurachtungsverfahren zum Filmstandortgesetz 2023; Filmförderungsgesetz und KommAustria-Gesetz, Änderung (226/ME) sind bis Allerseelen, also 2. November möglich. (Link und Begutachtungsfrist wurden in dieser Meldung aktualisiert).

"Wir stellen das erfolgreiche Filmfördermodell FISA auf neue Beine" kündigt Wirtschaftsminister Martin Kocher an. Mit dem Neuerlass des Filmstandortgesetzes können künftig neben der klassischen Kinoproduktion auch Fernseh- und Streamingproduktionen gefördert werden. TV-Produktionen in Fiction und Doku wurden bisher schon über den Fernsehfonds bei der RTR (13,5 Millionen pro Jahr) gefördert, nicht aber reine Streamingproduktionen.

Österreichs Filmförderung soll damit den Anschluss an einschlägige Fördermodelle in vielen Staaten Europas finden – und damit der Produktionsstandort Österreich. Zudem soll das Modell die Finanzierungsmöglichkeiten heimischer Produktionen steigern. Von der erhöhten Wertschöpfung würden auch andere Wirtschaftsbereiche profitieren.

Zuschüsse ohne Deckelung

Die Zuschüsse werden für internationale und nationale Produktionen ohne Deckelung der Gesamtfinanzierung implementiert, um für internationale Produktionen möglichst attraktiv zu sein und österreichischen Produktionen maximale Planungssicherheit zu gewährleisten, ließ die Regierung zum neuen Anreizmodell verlauten. Dass die Fördertöpfe bereits früh im Jahr geleert sind, soll damit der Vergangenheit angehören.

Bis fünf Millionen pro Film

Das Modell sieht einen auf Basis eines Kriterienkatalogs automatisch vergebenen und nicht rückzahlbaren Zuschuss in der Höhe von bis zu 35 Prozent der in Österreich im Rahmen von Filmproduktionen getätigten Ausgaben vor, davon fünf Prozent für die Berücksichtigung klimaverträglicher Kriterien. Die Maximalhöhe des Zuschusses liegt bei fünf Millionen Euro pro Film.

Gleich drei Ministerien sind zuständig für die Novelle: Das Medienministerium im Bundeskanzleramt, geführt von Susanne Raab (ÖVP), das Kulturministerium von Werner Kogler – zuständig: Staatssekretärin Andrea Mayer – und Kochers Wirtschaftsministerium.

Umfasst sind die neuen Förderinstrumente FISA+ und ÖFI+ mit Zuschüssen für internationale und nationale Produktionen aus Kino, Fernsehen und Streaming, abgewickelt vom AWS in Koordination mit dem Fernsehfonds Austria und vom Österreichischen Filminstitut.

Die neue Filmförderung ist einer der größten Beiträge zu einem historischen Höchststand des Kulturbudgets von 620,2 Millionen Euro. (red, 12.10.2022)