Wenn eine Kindergartengruppe Corona-bedingt schließt oder ein Kind selbst erkrankt ist, haben Eltern einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit.

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Wien – Die Sonderbetreuungszeit bei Corona-Krankheitsfällen von Kindern kehrt zurück, und das sogar rückwirkend seit Schulbeginn. Einen entsprechenden Beschluss fällte der Nationalrat Mittwochabend gegen Ende seiner nach mehr als zwölf Stunden abgeschlossenen Sitzung. Ende September war der entsprechende Beschluss bereits im Sozialausschuss gefallen.

Bei der Sonderbetreuungszeit geht es um Fälle, in denen Kinder wegen ihrer Covid-Infektion nicht Kindergarten, Tageseltern, Schule oder Hort besuchen können. Eltern erhalten nun für die Betreuung bis zu drei Wochen frei, den Arbeitgebern werden die Kosten ersetzt. Bereits gewährte Dienst- und Pflegefreistellungen im Geltungszeitraum des Gesetzes können in Sonderbetreuungszeit umgewandelt werden. Finanziert wird das Instrument aus dem Covid-19-Krisenbewältigungsfonds.

Die Regel gilt bis Ende des Jahres, was wiederum der SPÖ und der FPÖ missfiel, die einen unbefristeten Anspruch für wichtig empfunden hätten. Ein Antrag der SPÖ auf unbefristeten Anspruch und eine Ausweitung auf Sonderbetreuungszeit für Eltern von (Hoch-)Risikokindern mit Vorerkrankungen wurde abgelehnt. Die befristete Verlängerung sei notwendig geworden, weil die Pandemie noch nicht vorüber sei und niemand sagen könne, wie lange sie noch andauern werde, hieß es seitens der ÖVP und der Grünen.

Die Einsicht der Bundesregierung, dass die Sonderbetreuungszeit wiedereingeführt werden müsse, sei leider recht spät gekommen, kritisierte die FPÖ. Die Neos stoßen sich an der Einbringung von Gesetzesänderungen wie dieser per Initiativantrag, das führe zu "Husch-pfusch-Regelungen".

Anspruch auf Urlaubsersatz

Ebenfalls beschlossen wurde (höchstgerichtlich vorgegeben), dass künftig auch Arbeitnehmern, die ihr Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund vorzeitig beendet haben, eine finanzielle Ersatzleistung für nicht verbrauchten Urlaub zusteht. Für das aktuelle Urlaubsjahr wird diese Bestimmung allerdings auf den EU-weit vorgeschriebenen Mindesturlaub von vier Wochen beschränkt sein. Dies wiederum kritisierten SPÖ und FPÖ, die den gesamten Urlaubsanspruch ausbezahlt sehen wollten.

Die vorliegende Novelle demonstriere, dass ÖVP und Grüne auf der Seite der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber stünden, kritisierten Verena Nussbaum (SPÖ) und Dagmar Belakowitsch (FPÖ) einhellig. Michael Hammer (ÖVP) entgegnete, dass die Opposition nicht verstanden habe, worum es in der Novelle gehe. Es handle sich nicht um eine Beschneidung von Arbeitnehmerrechten, sondern um deren Ausbau, wie Markus Koza von den Grünen ergänzte.

Spielraum bei Schwarzarbeitsverstößen

Gelockert wurden die Sanktionen bei aufgedeckter Schwarzarbeit. Derzeit werden sowohl der betroffene Betrieb als auch die betroffenen ausländischen Beschäftigten für ein Jahr für weitere Bewilligungen gesperrt, wenn sie mehr als einmal ohne aufrechte Beschäftigungsbewilligung, wie etwa eine Rot-Weiß-Rot-Karte, ertappt wurden. Künftig soll dieser Automatismus fallen und dem Arbeitsmarktservice ein gewisser Spielraum bei minderschweren Gesetzesverletzungen eingeräumt werden, wenn glaubhafte Maßnahmen gegen weitere Verstöße eingeleitet wurden.

SPÖ und FPÖ übten scharfe Kritik an dem Gesetz, die Neos stimmten hingegen wie bei der Urlaubsneuregelung mit der Koalition. Die Pinken brachten auch einen Antrag auf Senkung der Lohnnebenkosten ein, der aber keine Mehrheit im Plenum fand. (APA, spri, 13.10.2022)