Komponist Thomas Larcher und die Musiker Christopher Seiler und Hubert von Goisern.

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Wien – Die Verwertungsgesellschaft AKM will einen Satzungsantrag beim Urheberrechtssenat einbringen. Der Grund: Der ORF bestehe laut AKM auf eine Entgeltkürzung von 30 Prozent.

Die Regelung für die Abgeltung der Senderechte sei bereits Ende 2021 ausgelaufen, einen neuen Vertrag gebe es bisher nicht. "Die 30-prozentige Reduktion der Zahlungen an die AKM können wir nicht akzeptieren. Ein Schlichtungsverfahren wurde mit dem ORF diskutiert, da es aber keine Einigung auf die prozessualen Bedingungen gab, wurde davon Abstand genommen", sagt Peter Vieweger, Musiker und AKM-Präsident. "Wir werden daher beim Urheberrechtssenat – ein Höchstgericht, das aus qualifizierten Richtern besteht – einen Satzungsantrag einbringen." Dieser Urheberrechtssenat setzt die Bedingungen und die Höhe des Entgelts fest. Beide Parteien – AKM und ORF – seien dann an die Verordnung gebunden.

Das sei für alle Beteiligten durchaus "unangenehm", handle es sich doch "um einen ziemlich harten Vorgang, bei dem es lange dauern kann, bis es zu einem Ergebnis kommt". Parallel dazu wendete man sich mit einem offenen, von etlichen namhaften Musikerinnen und Musikern unterzeichneten Brief an den ORF, in dem eine Erhöhung der Honorare und Tantiemen gefordert wird. AKM und Musikschaffende appellieren darin an den ORF, "seine künstlerfeindliche und existenzbedrohende Haltung" aufzugeben. Der Sender solle "seiner Verantwortung nachkommen und musikalische Qualität anbieten. Wir stellen dafür das Repertoire zur Verfügung, aber nur unter den genannten Bedingungen", sagte Vieweger.

"Faire Entlohnung"

Eine Reduktion der Sendeentgelte durch den ORF um 30 Prozent stelle für Künstlerinnen und Künstler eine Existenzbedrohung dar. "Daher ist eine angemessene, faire Entlohnung für alle Musikschaffenden und eine Anpassung des derzeitigen Tarifs an die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unumgänglich", so Peter Vieweger.

Zuletzt machte das Sendeentgelt, das mittels Tarifvertrag geregelt wird und eine prozentuelle Beteiligung an Werbeeinnahmen sowie Rundfunkgebühren vorsieht, etwa ein Fünftel des Gesamtvolumens aus, das von AKM jährlich ausgeschüttet wird. In Vor-Corona-Zeiten belief sich die Verteilungssumme auf etwa 100 Millionen Euro, erklärte AKM-Generaldirektor Gernot Graninger. "Der ORF will jedenfalls reduzieren, wir auf keinen Fall. Das ist auch durch ein Schlichtungsverfahren nicht auflösbar." Das Satzungsverfahren beim Urheberrechtssenat könne durchaus mehrere Jahre dauern. "Und es besteht auch ein Risiko für den ORF, dass die Zahlungen nämlich mehr werden", so Graninger.

Letztlich sei es schwer argumentierbar, dass Gewerkschaften für Metaller oder Handelsangestellte aktuell höhere Gehälter verhandeln, während die Musiker Einbußen von einem Drittel verkraften sollen. "Das ist doch ein ziemlich Gap in der Erwartungshaltung", meinte Graninger. Hinter die Forderungen der AKM stellen sich auch etliche Künstler.

Tantiemen als Existenzgrundlage

"Viele von uns sind hauptberuflich Komponist:innen und Textautor:innen, deren Existenzgrundlage fast ausschließlich durch die Tantiemenzahlungen der AKM gedeckt wird. Eine derartige Verkürzung der Vergütungen gibt es in keiner anderen Branche und darf es auch bei uns nicht geben", sagt Singer-Songwriterin Virginia Ernst. Hubert von Goisern, Musiker und Komponist: "Die AKM kümmert sich ja nicht nur um unsere Tantiemen, sie ist auch ein großer Förderer von Konzertveranstaltungen in ganz Österreich. Ohne die Fördermittel der AKM – beispielsweise für den Österreichischen Musikfonds – würde vielen jungen Künstler:innen eine Starthilfe verwehrt bleiben. Nicht vergessen darf man die Alterssicherung und die soziale Unterstützung bei schwerwiegenden Notfällen, auf die wir uns bei der AKM verlassen können."

Auch Musiker Christopher Seiler unterstützt die Forderungen der AKM, er weist darauf hin, "dass gerade für junge Musikschaffende die AKM eine wichtige Institution ist, um in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten eine gewisse Sicherheit zu haben. Tantiemen sind für sie oft die einzige Einnahmequelle."

Es gehe aber auch um den Kulturauftrag des ORF. "Durch den Bildungs- und Kulturauftrag ist der öffentlich-rechtliche Status des ORF bedingt. Der Kulturauftrag darf nicht nur eine Worthülse sein. Der ORF muss kulturelle Vielfalt vermitteln und fördern. Aktuell sehen wir diesen Auftrag nicht ausreichend erfüllt", so Komponist Thomas Larcher.

ORF: Entgelte durch "gesetzlich dafür vorgesehenen Institutionen objektiv überprüfen"

Der ORF verwies in einer Stellungnahme gegenüber der APA auf sein Selbstverständnis "als starker und verlässlicher Partner" für die heimische Kreativszene. Jährlich investiere man 120 Mio. Euro in den Bereich Kultur. Gleichzeitig sei man aber auch den Gebührenzahlern verpflichtet und müsse sicherstellen, dass die Abgeltungen der Rechte "fair und objektiv angemessen, jedoch nicht überhöht sind". Diese Vermutung habe man allerdings angesichts des Vergleichs mit Ländern wie Deutschland oder der Schweiz. Letztlich wolle man die Angemessenheit der künftig zu zahlenden Entgelte "durch die gesetzlich dafür vorgesehenen Institutionen objektiv überprüfen" lassen. (red, APA, 19.10.2022)