Gerade in der Politik darf man sich nicht mehr sicher sein, wem man Dinge anvertrauen kann und wem nicht.

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In der Causa Thomas Schmid waren "aufgezeichnete Telefongespräche" und mögliche Verwanzungen zuletzt Bestandteile der ausführlichen Diskussion, die unter anderen Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz schwer belasten. So war im Protokoll des ehemaligen Kurz-Vertrauten Schmid zu lesen, dass er sich bei den letzten Treffen mit dem Ex-Kanzler bei seinem Kollegen Gernot Blümel erkundigte, ob Kurz denn verwanzt sein könnte. Nach dem "ZiB 2"-Interview mit dem Kurz-Anwalt Werner Suppan am Mittwoch wurde eine mögliche Verwanzung als "lustiges journalistisches Narrativ" bezeichnet.

Der STANDARD hat mit einem Experten, dem langjährigen Berufsdetektiv und Geschäftsführer des Österreichischen Detektivverbands, Georg Krasser, darüber gesprochen, wer solche "Verwanzungen" in Österreich überhaupt durchführen darf, wie das rechtlich aussieht und wie man sich gegen unfreiwilliges Abhören schützen kann.

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DER STANDARD

Vorsicht, Falle

Sie heißen Mini-Diktiergeräte, die man in Form von Kugelschreibern oder USB-Sticks bei diversen Onlinehändlern kaufen kann. Aktiviert durch das Erheben der Stimme, zeichnen diese Geräte bis zu 570 Stunden lang auf, was neben ihnen gesprochen wird. Der Profi unterscheidet hier zwischen der Absicht, "abhören" oder "aufnehmen" zu wollen. Unter Abhören ist die Live-Überwachung via Funk oder Telefon zu verstehen. Meistens wird nur verdeckt beziehungsweise versteckt aufgenommen und danach ausgewertet. Zum Abhören gibt es vom Gesetzgeber ein klares Nein.

Beim Aufnehmen gibt es laut Krasser allerdings Ausnahmen: "Man darf in Österreich ein geführtes Gespräch oder Telefonat auch ohne Wissen des Gesprächspartners aufnehmen, um davon dann ein wortwörtliches Protokoll anzufertigen." Die Aufnahme dürfe aber nicht Dritten zugänglich gemacht werden. "Das heißt, dass ich es nicht einmal einer Sekretärin zum Protokollieren übergeben darf", sagt Krasser.

Das Protokoll könne man dann der Behörde oder dem Gericht als Beweis vorlegen. Da es in Österreich kein Beweisverwertungsverbot gibt, entscheidet der Richter, ob er in weiterer Folge das Band im Gerichtssaal abspielen lässt: "Im Prinzip könnte man einen Tresor knacken und die darin enthaltenen Dokumente vorlegen. Der Richter entscheidet, ob er das Beweismittel zulässt oder nicht. Man wird aber halt in der Folge mit anderen rechtlichen Problemen konfrontiert sein."

Spionage-Apps

Immer beliebter werden auch Spionage-Apps wie mSpy. Im Beschreibungstext liest man, warum man diese App nutzen sollte: Man könne damit beispielsweise "sicherstellen, dass die Großeltern sicher sind und sich wohlfühlen". Auch die Überwachung des Kindertelefons sei damit ganz einfach oder das Prüfen "der Kontaktliste", damit "Eltern wissen, mit wem ihre Kinder sprechen". Das gesprochene Wort können manche dieser Apps ebenfalls aufzeichnen, etwa Flexispy.

Der Experte rät von der Installation von Spionage-Apps ab.
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Voraussetzung für die Installation ist, dass der Arbeitgeber, der eifersüchtige Ehemann oder der besorgte Elternteil Hand an das Smartphone legen und die App installieren kann. Diese ist danach nicht sichtbar und kann deshalb auch nicht deinstalliert werden. Festzustellen, ob so eine App installiert ist, ist schwierig.

Ein Hinweis könnte aber etwa ein unerwartet hoher Datenverbrauch sein, weil die Apps Internetzugriff benötigen, um die Daten an einen Server schicken zu können. Beim Verdacht, ausspioniert zu werden, kann man sich Antivirensoftware installieren und diese regelmäßig nach auffälligen Apps suchen lassen.

Krasser rät von der Installation solcher Apps genauso ab wie von neuen Smartphones aus unbekannter Quelle: "Die Tatbestandsauflistung ist länger als die Bedienungsanleitung solcher Apps. Zudem sind Smartphones, die nicht originalverpackt und verschweißt sind, oft ein Danaergeschenk." Man wisse nicht, was installiert sei.

Abhörgeräte finden

Abseits des Mobiltelefons gibt es noch GPS-Tracker, die die Position des Opfers überwachen, zudem GSM- und Funkwanzen, die der akustischen Überwachung dienen, und natürlich Spionagekameras, die versteckte Videoüberwachung ermöglichen. Wanzen zu finden funktioniert am einfachsten mit einem Wanzenfinder. Sobald die Wanze ein GSM- oder auch WLAN-Signal verschickt, kann man auch als Laie solche Wanzen finden. Dieser kann aber lediglich Funksignale aufspüren, reine Aufzeichnungsgeräte – auch Datenlogger genannt – werden auf diese Weise also nicht gefunden.

Krasser rät von günstigen Vertretern dieser Wanzenfinder ab. Ein vernünftiges Gerät, auf das man sich verlassen kann, sei erst ab rund 4.000 Euro erhältlich: "Es ist aber nicht so, dass man es einfach einschaltet und wartet, bis ein Lämpchen leuchtet." Die Geräte würden massive Fachkenntnis erfordern, deshalb solle man im Verdachtsfall lieber eine Fachdetektei zurate ziehen.

Abhörgeräte werden immer kleiner und somit schwerer auffindbar.
Foto: Krasser

Strafverfolgungsbehörden nutzen oft sogenannte IMSI-Catcher, mit denen sich das Smartphone verbindet, weil es glaubt, es handle sich um den Netzbetreiber. Gespräche können dann mitgehört und aufgezeichnet werden. Auch die Kamera auf dem Gerät kann auf diese Weise aktiviert werden.

Laut Krasser sind größere Lausch- und Spähangriffe allerdings selten. "Solche Abhöraktionen sind nur dann zulässig, wenn es um Entführungen, verdeckte Ermittlungen, Straftaten mit Strafandrohung von mehr als zehn Jahren oder um Ermittlungen im Bereich der Bekämpfung beziehungsweise Aufklärung von Terrorismus oder organisierter Kriminalität geht." Davon abgesehen sei die Auswertung des gesammelten Materials ausgesprochen aufwendig, insbesondere personell.

Ob man also tatsächlich abgehört wird, ist oft nur schwer abzuschätzen. Einschlägige Seiten nennen als Anzeichen etwa Einbrüche, bei denen nichts gestohlen wird, oder auch unbekannte Elektronik, die etwa an der Telefonanlage steckt. Eine Funkwanze bei einem Fernseh- oder Radiogerät zu platzieren führt beispielsweise dazu, dass es immer wieder zu einem Knacken oder zu Bildstörungen kommen kann.

Sicher sein kann man sich am Ende aber wohl nur, wenn vertrauliche Informationen an die Öffentlichkeit geraten – Geschäftsgeheimnisse etwa oder heikle Gespräche über Postenschacher und bezahlte Umfragen. (Alexander Amon, 20.10.2022)