Einbruch, Glasbruch und Schäden durch Feuer oder Sturm sind in der Haushaltsversicherung abgedeckt. Je nach Bedarf kann der Schutz auch erweitert werden.


Foto: Getty Images / iStockphoto / Kadmy

Geht es um Versicherungen, dann ist die Haushaltsversicherung in Österreich die am meisten abgeschlossene. Es gibt kaum Mieter oder Wohnungseigentümer, die noch keine Versicherung haben, die den Wohnungsinhalt schützt. Alles, was im Haushalt zur Einrichtung zählt oder zum Gebrauch dient, ist mit so einer Versicherung abgedeckt. Schutz bei Schäden durch Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruch und Glasbruch fallen üblicherweise in die Abdeckung durch die Versicherung. Darüber hinaus inkludiert die Haushaltsversicherung meistens auch eine Privathaftpflichtversicherung – zum Schutz in Fällen von Schadenersatzverpflichtungen privatrechtlichen Inhalts gegenüber dem in der Polizze versicherten Personenkreis.

Das alles klingt nach sehr Standardisierten Produkten. Doch wie unterscheiden sich hier die Prämien bei diversen Anbietern? Und lässt sich bei der Haushaltsversicherung sparen, ohne auf den Schutz zu verzichten? Diesen Fragen ist die Arbeiterkammer Wien nachgegangen und hat die Angebote von elf Versicherungen unter die Lupe genommen. Damit die Anbote und Prämien auch tatsächlich vergleichbar sind, wurde eine Wohnung in Wien mit 90 m2 als Beispiel genommen.

Große Spannbreite

Dabei zeigt sich, dass bei den Prämien durchaus eine ansehnliche Bandbreite gegeben ist. Die jährliche Versicherungsprämie ohne Selbstbehalt inklusive Glasbruch betrug zwischen 114 Euro und 268,73 Euro. Der rechnerische Mittelwert (Median) lag bei 198,63 Euro. Weit auseinander liegen auch die Versicherungssummen (Höchstentschädigungssummen) – sie reichten von 92.243 Euro bis 137.944 Euro (Median: 105.000 Euro).

Bei den "Selbstbehaltstarifen" (zwischen 100 und 300 Euro) inklusive Glasbruch lagen die angebotenen Prämien zwischen 102,60 Euro und 241,85 Euro jährlich (Median: 153,48 Euro). Der Selbstbehalttarif ist somit um rund 23 Prozent günstiger als der Tarif ohne Selbstbehalt (Selbstbehalt – Median: 150 Euro).

Vorsicht ist geboten bei Dauerrabatten. Wird ein solcher – manchmal auch als Laufzeitnachlass bezeichnet – in der Prämie berücksichtigt, kann der Versicherer bei einer vorzeitigen Kündigung einen Teil des Rabattes zurückverlangen. In der Analyse der Arbeiterkammer vereinbarten sechs von elf Versicherungen einen Dauerrabatt, was zur Konsequenz hat, dass dieser teilweise zurückverlangt wird, wenn die Versicherung vorzeitig gekündigt wird. Da war so bei den Angeboten von Allianz, Ergo, Grawe, Helvetia, Wiener Städtische und Zürich.

Potenzial für Individualisierung

Es kann bei den Versicherungsprämien aber auch ein wenig adjustiert werden, damit diese über das Jahr gerechnet etwas günstiger ausfallen:

·Unterjährigkeitszuschlag Die Versicherungsprämie ist grundsätzlich als Jahresprämie zu verstehen, die zu Beginn des Versicherungsjahres zu bezahlen ist. Versicherte können sich aber auch dafür entscheiden, die Prämie halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zu bezahlen. Zwei von den elf um Anbote gebetenen Versicherungen verrechneten einen Unterjährigkeitszuschlag (Allianz und Zürich). Wüstenrot verrechnet diesen nur dann, wenn die Prämie mittels Zahlschein beglichen wird.

·Katastrophenschutz Versicherungsverträge beinhalten zumeist einen summenmäßig eingeschränkten Versicherungsschutz für Naturkatastrophen wie Erdbeben, Lawinen oder Lawinenluftdruck, Kanalrückstau, Hochwasser, Überschwemmung oder Vermurung. Im Rahmen ihrer Erhebung hat die Arbeiterkammer auch geprüft, inwieweit ein erhöhter bzw. erweiterter Katastrophenschutz abgeschlossen werden kann. Das war bei neun von elf befragten Versicherern möglich. Die Deckungserweiterungen betragen bei den Versicherungssummen zwischen 12.000 und 100.000 Euro.

Die Qual der Wahl

Damit Versicherungsnehmer auch über die für ihren Ernstfall richtige Abdeckung verfügen, empfiehlt es sich, Wertgegenstände und Risiken (die sich etwa aufgrund der Wohnsituation ergeben, wie neben einer Allee oder einem Fluss) festzuhalten. Versicherungsvermittler sind zudem dazu verpflichtet, einen umfassenden Wünsche- und Bedürfnistest durchzuführen, um den tatsächlichen Versicherungsbedarf zu ermitteln.

Die Arbeiterkammer rät dazu, die grobe Fahrlässigkeit bis hundert Prozent der Versicherungssumme mitzudecken. Das bedeutet, dass die Versicherung auch leistet, wenn den Versicherten ein Teilverschulden in der Form "grobe Fahrlässigkeit" trifft. Einen der elementarsten Bausteine der Haushaltsversicherung stellt die erweiterte Privathaftpflichtversicherung dar, die dann greift, wenn Schadenersatzansprüche Dritter an den Versicherten herangetragen werden. (Bettina Pfluger, 21.10.2022)