KI soll bei der Vergabe von Förderungen helfen.

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Der digitale Führerschein ist seit knapp zwei Wochen im Einsatz, und mittlerweile haben sich auch die Server im Bundesrechenzentrum wieder vom ersten Ansturm erfangen, sodass Herr und Frau Österreicher nun ihre Lenkberechtigung ohne weitere Verzögerungen auf ihr Smartphone laden können. Im Fall einer Verkehrskontrolle muss damit nur noch ein QR-Code vorgezeigt werden, der in der App namens eAusweise generiert wird. Doch den Zulassungsschein muss man immer noch in der klassischen Form der gelben Papierharmonika oder als Scheckkarte mitführen – völlig analog und ohne digitale Variante am Smartphone. Das soll sich aber ebenfalls bald ändern: Aktuell wird daran gearbeitet, den Zulassungsschein ebenfalls auf dem Handy verfügbar zu machen.

Das ist eine größere technische Herausforderung als der digitale Führerschein. Denn während man seinen Führerschein wohl kaum freiwillig an Verwandte oder Freunde "verborgt", ist das mit Fahrzeugzulassungen anders, denn diese kann und will man weitergeben, wenn beispielsweise die Tochter die Familienkutsche benötigt oder ein Fahrzeug im Unternehmen von mehreren Mitarbeitern genutzt wird. Deshalb wird es mehrere Instanzen des digitalen Zulassungsscheins geben, die man als Inhaber beispielsweise an Familienmitglieder weitergeben kann.

Laut Angaben aus dem Bundesrechenzentrum soll hier in Zukunft der digitale Mehrwert liegen: Die digitalen Kopien des Zulassungsscheins soll man als Inhaber auch zeitlich limitieren können, etwa wenn man sein Auto nur für einige Tage verborgt. Gleichzeitig sollen Fahrzeugbesitzer die Möglichkeit haben, die Vergabe der Zulassung jederzeit wieder zu beenden. Wenn man sich ein Auto ausborgt, soll man die digitale Zulassung auch von sich aus zurückgeben können. Einen konkreten Zeitpunkt, bis dies technisch und auch rechtlich möglich ist, gibt es noch nicht. Nur so viel ist fix: 2023 soll es so weit sein.

Der digitale Behördenbriefträger

Viel früher als den digitalen Zulassungsschein, nämlich noch in diesem Jahr, wird es den "digitalen Briefträger" für behördliche Briefe geben. Darin sollen sämtliche Schreiben von staatlichen Stellen – von Bezirkshauptmannschaft und Magistrat bis zum Finanzamt – an einem Ort digital gebündelt werden. Dieser Briefkasten soll unter dem Titel "Mein Postkorb" auch in die App Digitales Amt integriert werden – noch wird der Service über einen externen Link angesteuert. Nutzerinnen und Nutzer des digitalen Amtes müssen lediglich eine E-Mail-Adresse angeben und diese anschließend verifizieren, um behördliche Schreiben empfangen zu können. Was vielen entgangen sein dürfte: Grundsätzlich müssen alle behördlichen Schreiben – bis auf Ausnahmen wie die Zustellung des Reisepasses – seit dem 1. Jänner 2020 elektronisch zugestellt werden.

Ebenfalls wird es noch 2022 möglich sein, einmal ausgestellte Dokumente wie Heirats- oder Geburtsurkunden über die App Digitales Amt nachzubestellen und in elektronischer Form zu erhalten, wie es aus dem im Finanzministerium angesiedelten Digitalisierungsstaatssekretariat hieß. "Ziel ist es, so viele Ausweise und Nachweise wie möglich am Handy zur Verfügung zu stellen", sagt Staatssekretär Florian Tursky gegenüber dem STANDARD. Darüber hinaus wird daran gearbeitet, dass in Zukunft auch die Nebenwohnsitzmeldung digital erfolgen kann.

Förderungen mithilfe einer KI

Im Unternehmensserviceportal des Bundes wird in Zukunft eine künstliche Intelligenz (KI) eingesetzt. Diese soll vor allem den Förderdschungel lichten und prüfen, ob Unternehmen die Voraussetzungen erfüllen, um Geld vom Staat zu erhalten. Außerdem sollen Unternehmerinnen und Unternehmern für ihren Betrieb passende Förderungen automatisch angezeigt werden.

Dafür werden Methoden der symbolischen KI eingesetzt – also einem Verfahren, bei dem die künstliche Intelligenz ihre Aufgaben anhand von logischen Schlussfolgerungen erfüllt und nicht auf subsymbolischen Systemen wie Deep Learning beruht. Die Auswertung geschieht auf Basis von Daten über das angemeldete Unternehmen aus den Registern der Verwaltung – sofern das Unternehmen deren Verwendung zustimmt. (Peter Zellinger, 3.11.2022)