Der Rechnungshof hat die zusätzliche Unterstützung von Familien und Kindern während der Corona-Pandemie geprüft. Es geht um ein Volumen von 1,034 Milliarden Euro.

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Wien – Während der Corona-Pandemie gab der Bund – von März 2020 bis Ende 2021 – 1,034 Milliarden Euro für die zusätzliche Unterstützung von Familien mit Kindern aus. Der Rechnungshof (RH) hat die Maßnahmen geprüft und einige Mängel gefunden. So habe die nachweislose Weitergewährung der Familienbeihilfe zu lange gedauert, was auch zu großem administrativem Rückstau führte. Der Familienhärteausgleich sei kompliziert und nicht wirklich treffsicher gewesen.

Rechnungshof empfiehlt gezieltere Maßnahmen

Nach genauer Betrachtung der Corona-Familienhilfen empfiehlt der Rechnungshof in dem am Freitag veröffentlichten Bericht, bei Unterstützungsleistungen "mit erheblicher Gebarungsrelevanz" den zielgruppenspezifischen Bedarf und den gesellschaftlichen Nutzen vorweg abzuschätzen und die Maßnahmen "auf dieser Basis im Sinne von sozialer Treffsicherheit und Wirksamkeit zu optimieren".

Um Ungleichbehandlungen und Überförderungen zu vermeiden, sollte man bei einer einkommensbezogenen Ermittlung von Förderhöhen alle maßgeblichen Einkommensquellen berücksichtigen sowie vergleichbare Förderleistungen anrechnen – was der RH beim Härteausgleich vermisste.

Bei vorübergehenden Maßnahmen müsse man die erforderliche Dauer und die Rückkehr in den Regelbetrieb mitbedenken: "Insbesondere wären Maßnahmen zu unterlassen, bei denen schon vorweg absehbar ist, dass sie zu Rückforderungen in erheblichem Ausmaß führen können." Dies sei nämlich bei der Familienbeihilfe der Fall gewesen – und wurde dann, auch wegen des befürchteten massiven Administrationsaufwands, nachträglich gesetzlich saniert. Bei Konzeption neuer Förderinstrumente "wäre darauf zu achten, dass diese verwaltungsökonomisch abgewickelt werden können".

"Unsachlich lange" Weitergewährung der Familienbeihilfe

Die höchsten Kosten – die rund eine Milliarde an Zusatzförderungen – verursachte der Covid-19-Kinderbonus: 675 Millionen Euro wurden (mit einer zusätzlichen Zahlung von 360 Euro im September 2020) für 1.976.000 Kinder ausbezahlt. Einfach, unbürokratisch und ohne Antragstellung, konstatiert der Rechnungshof positiv – aber negativ merkt er an, dass der Bonus an keinen speziellen Corona-Bedarf gebunden war.

143 Millionen Euro für 100.000 Kinder kostete die Weitergewährung der Familienbeihilfe ohne Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen vom März 2020 bis März 2021. Damit wurde die Einstellung der Unterstützung im ersten Lockdown vermieden. Dies war zwar beim ersten Lockdown nachvollziehbar, dauert letztlich – erstreckt bis März 2021 – aber "unsachlich lange", befand der RH. Letztlich waren Rückforderungen praktisch unmöglich und wurden daher (per rückwirkender Gesetzesänderung) unterlassen. Damit haben sich die Kosten verdreifacht, und es führte zu einem "beträchtlichen administrativen Rückstau und stellte die Finanzämter in der Folge vor erhebliche Probleme".

Mit 132 Millionen Euro für 193.000 Kinder wurden über den Corona-Familienhärteausgleich Einkommensausfälle (durch Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit) für Einkommensschwächere kompensiert. Pro Familie gab es durchschnittlich 1.302 Euro, pro Kind etwa 700 Euro. Dabei gab es "Schwächen in der Konzeption" und Abwicklung, befand der Rechnungshof. Das System sei kompliziert gewesen, wesentliche Einkommensbestandteile seien nicht eingerechnet worden, und der Einkommensverlust sei nicht für den gesamten Förderzeitraum nachzuweisen gewesen, sondern nur einmalig die Anmeldung für die Kurzarbeit.

Risiko der Überförderung

Da die Abgeltung aus dem Härtefallfonds für Selbstständige nicht eingerechnet wurde, bekamen Familien, in denen zumindest eine Person selbstständig war, im Durchschnitt mehr. Und weil kein lückenloser Nachweis des Einkommensausfalls erbracht werden musste, war auch bei nur kurzer Arbeitslosigkeit oder weiterer voller Arbeit nach einer Anmeldung zur Kurzarbeit das Risiko der Überförderung gegeben. Bei der Prüfung der Fördervoraussetzungen habe es an Effizienz und Effektivität gemangelt. Die Administration war aufwendig, 9,17 Millionen Euro – das waren sieben Prozent des Fördervolumens – wurden für externe Unterstützung ausgegeben.

Insgesamt wurden rund 900 Millionen Euro ohne Antrag automatisch und ohne weitere Bedarfsanforderungen mit der Familienbeihilfe ausbezahlt. Untersuchungen über die Wirkung auf die soziale Situation der Familien gab es nicht, bemängelte der Rechnungshof. (APA, 18.11.2022)