Diese Bilder sollen künftig der Vergangenheit angehören.

Foto: Matthias Cremer

Der Ärger über die tausenden E-Scooter in Wien hat zuletzt zugenommen. Vor allem auf Gehsteigen abgestellte oder umgeworfene Leihscooter sorgten für Unmut bei Fußgängerinnen und Fußgängern – und bei Dunkelheit auch für gehörige Sicherheitsprobleme. Verkehrsstadträtin Ulli Sima (SPÖ) räumte am Freitag ein "Scooter-Chaos" ein. Gleichzeitig präsentierte sie eine umfassende Reform des Leih-E-Scooter-Systems mit strengeren Regeln.

  • Gehsteig als Parkplatz hat ausgedient

Der Kernpunkt: Künftig ist es nicht mehr erlaubt, die E-Scooter auf Gehsteigen abzustellen. Das generelle Abstellverbot geht einher mit Strafen für Betreiber der Leihscooter, sofern Verstöße vorliegen. Strafhöhen stehen aber noch nicht fest, sagte Sima. In Kraft treten soll diese Regel wie die gesamte Reform im Mai 2023.

Künftig soll jeder Leihscooter per GPS in Echtzeit ortbar sein. Ein digitales Dashboard, auf das die Stadt Zugriff hat, soll die Kontrolle und ein "konsequentes Strafen für illegal abgestellte Roller" ermöglichen.

  • Deutliche Reduzierung der Leihscooter

Dort, wo aktuell viele Leihscooter unterwegs sind und sich die Beschwerden häufen, gibt es künftig ein geringeres Angebot. Zuletzt waren in Wien bereits mehr als 7.000 Roller stationiert, am beliebtesten waren Strecken in der City sowie in den weiteren inneren Bezirken.

In der Innenstadt sollen künftig nur noch maximal 500 Leihscooter abgestellt werden können. Aktuell sind 2.500 erlaubt: Das Limit von 500 Leihscootern gilt derzeit für jeden der fünf Betreiber. In den Bereichen zweiter bis neunter Bezirk plus 20. Bezirk gilt künftig eine Höchstgrenze von insgesamt 1.500 Leih-Scootern, bisher betrug diese ebenfalls 2.500 Roller. Damit soll auch erreicht werden, dass mehr Leihscooter in bisher vernachlässigten Außenbezirken rund um beliebte Öffi-Stationen angeboten werden. Für Betreiber gibt es "kein Cherrypicking mehr", sagte Neos-Mobilitätssprecherin Angelika Pipal-Leixner.

  • Mehr Abstellflächen

Weil Gehsteige als Parkplätze wegfallen, sollen Scooter platzsparend auch auf normalen Stellplätzen im öffentlichen Raum abgestellt werden. Außerdem werden rund um Hotspots mehr eigene Scooter-Abstellflächen geschaffen – etwa am Praterstern. Geplant ist ein Ausbau auf mehr als 200 solcher Flächen, die in der Nähe von Öffi-Knotenpunkten realisiert werden. Derzeit gibt es 29 Wien-Mobil-Stationen mit Scooter-Parkflächen. Laut Sima ist geplant, dass neben diesen Stationen, wo bereits Räder ausgeliehen werden können, auch ein Scooter-Angebot geschaffen wird.

Gibt es eine fixe Abstellfläche, soll ein Abstellen von Leihscootern im Umkreis von 100 Metern um die Stationen nicht möglich sein. Angedacht wird hier eine technische Lösung.

Das Angebot an eigenen Scooter-Parkflächen soll bis Ende 2023 auf mehr als 200 ausgebaut werden.
Foto: Karl Schöndorfer Toppress
  • Neuausschreibung für Leihscooter-Konzessionen

Derzeit bieten fünf Betreiber Leihscooter in Wien an. Die Stadt wird im Dezember aber nur noch vier Dienstleistungskonzessionen EU-weit für ganz Wien ausschreiben, kündigte Sima an. Das Verfahren soll bis Mai 2023 abgeschlossen sein, die jeweiligen Verträge mit den Betreibern gehen über drei Jahre. Bei der Vergabe werde darauf Rücksicht genommen, dass jene Scooter-Betreiber, die sich um Konzessionen bewerben, die Regeln der Stadt auch erfüllen können.

Das soll auch mit dem digitalen Dashboard ermöglicht werden. Hier kann in Echtzeit jeder Scooter per GPS kontrolliert werden – etwa wo dieser gerade unterwegs ist oder parkt. Das künftige Limit von maximal 500 Scootern in der Innenstadt soll so überwacht werden können – ebenso, ob Scooter regelkonform abgestellt werden.

Gestraft werden bei Verstößen laut Stadt die Betreiber, die diese Kosten wiederum an die Nutzerinnen oder Nutzer weitergeben können. Schließlich können die Betreiber auch im Nachhinein feststellen, welche Nutzer die Vorgaben missachtet haben. Bei mehrmaligen Verstößen müssten Betreiber auch mit einer Vertragsauflösung rechnen.

  • Sperrzonen werden eingerichtet

Mit dem digitalen Dashboard soll es auch technisch ermöglicht werden, dass das Tempo der E-Scooter bei Einfahrten in Fußgänger- und Begegnungszonen automatisch gedrosselt wird: In Begegnungszonen ist es damit künftig nicht mehr möglich, schneller als die erlaubten 20 km/h zu fahren. Die Bauartgeschwindigkeit bei E-Scootern beträgt höchstens 25 km/h.

Gänzlich ausgebremst sollen E-Scooter in vordefinierten Sperrzonen wie rund um Spitäler oder innerhalb von Gemeindebau-Anlagen werden: Technisch soll es dann nicht mehr möglich sein, dass E-Scooter in diesen Gebieten fahren können.

Eine generelle Geschwindigkeitsreduktion von E-Scootern ist hingegen kein Thema. Sima verweist auf die Zuständigkeit des Bundes: Die Höchstgeschwindigkeit sei in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. (David Krutzler, 25.11.2022)