Die Hausdurchsuchungen an zwölf Adressen waren schon Mitte Oktober. Was man fand, sorgt aber jetzt für Aufregung.

Foto: APA/ERWIN SCHERIAU

Welcher – mittlerweile ehemaliger – Grazer FPÖ-Politiker und welche Burschenschaft in Graz hatte Material mit NS-Bezug bei sich gebunkert? Diese Frage stellt man sich gerade in der steirischen Landeshauptstadt, nachdem bekannt wurde, dass Mitte Oktober bei Hausdurchsuchungen im Rahmen des Finanzskandals der Stadtpartei – DER STANDARD berichtete – auch Datenträger gefunden wurden, die ihrem Besitzer Probleme eine Anzeige nach dem NS-Verbotsgesetz bringen könnten.

Nachdem die Kleine Zeitung am Wochenende berichtet hatte, dass die Funde "bei der FPÖ" aufgetaucht seien, dementierte die Landespartei und hielt fest, dass die FPÖ nichts damit zu tun hätte, da es keine Hausdurchsuchungen in der FPÖ-Zentrale im Alexander-Götz-Haus gegeben habe.

Buden und Wohnungen

Die Hausdurchsuchungen fanden damals an zwölf verschiedenen Adressen statt. Unter anderem bei den drei Grazer Verbindungen Germania, Allemannia und Stiria und drei weiteren FPÖ-nahe Vereinen statt, ebenso an mehreren privaten Adressen. Im Visier der Ermittlungen waren unter anderem der Ex-Vizebürgermeister Mario Eustacchio, ein Verwandter Eustacchios, der ehemalige Klubchef im Gemeinderat Armin Sippel, sowie der ehemalige Klubdirektor Matthias Eder, der in der Affäre Selbstanzeige eingebracht hatte. Ein weiterer Ex-Parteigänger und Politiker, bei dem ebenfalls eine Hausdurchsuchung stattfand, war zu dem Zeitpunkt dieser aber noch aktiver FPÖ-Politiker. Ob bei ihm Nazi-Dateien gefunden wurden?

Bericht erst im Dezember

Bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt verweist man darauf, dass es erst Mitte Dezember "offizielle Berichte" über die genauen Ergebnisse der Hausdurchsuchungen von Mitte Oktober geben werde. Was bisher an Meldungen kursiere, könne nur von diversen Anwälten kommen. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat das Verfahren um unter anderem mutmaßlich veruntreute Klubförderungen übernommen, da die Staatsanwaltschaft Graz im Verdacht der Befangenheit stand.

Für die NS-Bezüge müsste ein neues Verfahren eröffnet werden.

Es gilt für alle genannten Personen die Unschuldsvermutung.

(Colette M. Schmidt, 6.12.2022)