Der Terror-Prozess geht in die nächste Runde.

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Wien – Am Dienstag ist am Wiener Landesgericht der Prozess gegen sechs mutmaßliche Unterstützer des Wiener Attentäters vom 2. November 2020 in die nächste Runde gegangen. Bereits am vergangenen Donnerstag waren zwei der Angeklagten, die den Attentäter bei der Waffenbeschaffung unterstützt haben sollen, befragt worden. Am Dienstag ging es zunächst erneut um die Frage, wie dieser an Munition kommen wollte.

Attentäter bei Sicherheitsfirma kennen gelernt

Befragt wurde dazu der 23-jährige Erstangeklagte. Dem Kosovaren wird vorgeworfen, mit dem späteren Attentäter im Juli 2020 in die Slowakei gereist zu sein, um dort Munition für ein AK 47-Sturmgewehr, wie es dieser bei dem Anschlag verwendete, zu kaufen.

Der 23-Jährige sagte aus, den späteren Attentäter bei seinem Job bei einer Sicherheitsfirma kennengelernt zu haben. Sie hätten sich zwar ein paar Mal gesehen, seien aber nicht befreundet gewesen.

Im Sommer 2020 habe er sich gerade ein neues Auto gekauft. Der spätere Attentäter habe ihn angerufen und gefragt, was er mache. Da er Urlaub gehabt habe, hätten sie "ein paar Runden gedreht". Dann habe ihm der Attentäter vorgeschlagen, in ein Einkaufszentrum nach Tschechien zu fahren. Da ihm das zu weit gewesen sei, hätten sie sich auf Bratislava geeinigt.

Dort seien die beiden in ein Einkaufszentrum gegangen. Der spätere Attentäter habe sich in einem Waffengeschäft umgeschaut. Der 23-Jährige sei vom Personal zweimal auf die geltende Maskenpflicht hingewiesen worden, da er keine Maske bei sich gehabt habe, habe er das Geschäft für "zwei bis fünf Minuten" verlassen, um sich in einer Apotheke eine Maske zu kaufen.

"Bereite dich vor, Razzia fix"

Als er zurückkam, sei der Attentäter noch immer im Geschäft gewesen. Sie hätten sich verabschiedet und seien gegangen. Der 23-Jährige habe ihn dann gefragt, was er in dem Geschäft wollte. "Eh nix. Ich habe nichts gekauft", habe dieser entgegnet.

Befragt wurde der Angeklagte auch zur Frage, weshalb er am 2. November 2020, wenige Stunden nach dem Anschlag, sein Handy zurückgesetzt hatte. Am Abend des zweiten Novembers, kurz nach dem Anschlag aber noch bevor er davon gehört habe, habe er – zu diesem Zeitpunkt mit Freunden in einer Bar – auf Social Media ein Bild vom Attentäter gesehen, auf dem dieser mit Waffen posiert. Daraufhin habe er ihm zuerst geschrieben und ihn dann mehrmals angerufen, um den Attentäter zu fragen, warum er mit Waffen posiere, und ihn aufzufordern, das Bild zu löschen.

Erst dann habe er vom Anschlag erfahren und ein Video gesehen, auf dem ihn der Attentäter an seinen Bekannten erinnert habe. Auf dem Weg nach Hause habe er aufgrund der Anrufe eine Hausdurchsuchung befürchtet, und deshalb sein Handy auf Werkseinstellungen zurückgesetzt und im Kofferraum seines Autos versteckt. Kurz vor Mitternacht am Abend des Anschlags schrieb er einem der weiteren Angeklagten eine SMS: "Bereite dich vor, Razzia fix". Damit sei jedoch die "mentale Vorbereitung" gemeint gewesen, nicht etwa, etwas zu entsorgen oder verstecken. Dem weiteren Angeklagten habe der 23-Jährige geschrieben, da er diesen mehrmals mit dem Attentäter zusammen gesehen habe.

Ein Video der Terrorgruppe Boko Haram, dass der Angeklagte im Jahr 2020 weitergeleitet habe, habe er nur deshalb weitergeschickt, da es "an Lächerlichkeit nicht zu überbieten" gewesen sei. Zum Vorwurf der Verbreitung von Propaganda-Material bekannte er sich schuldig.

Nächster Verhandlungstermin am 13. Dezember

Alle sechs Angeklagten waren laut Staatsanwaltschaft zwar nicht direkt am Terror-Anschlag beteiligt, sollen dem Attentäter im Vorfeld aber tatkräftig geholfen haben. Die Anklage legt ihnen im Wesentlichen die Verbrechen der Beteiligung an terroristischen Straftaten in Verbindung mit Mord, terroristische Vereinigung und kriminelle Organisation zur Last.

Der Prozess ist bis Februar 2023 anberaumt. Nächster Verhandlungstermin ist der kommende Dienstag, 13. Dezember mit der Einvernahme des Zweit- und des Drittangeklagten. Noch vor Weihnachten – am 20. Dezember – werden die ersten fünf Zeugen zum Thema Waffenbeschaffung für den Angeklagten gehört. (APA, 6.12.2022)