Das Landesgericht Wels habe sich mit allen relevanten Beweisergebnissen auseinandergesetzt. Daher hat das Oberlandesgericht Wels die Berufung wegen Nichtigkeit verworfen.

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Die Welser Vizebürgermeisterin Christa Raggl-Mühlberger hat nun endgültig eine Niederlage in einem Zivilprozess gegen die Sozialistische Jugend (SJ) eingefahren. Raggl-Mühlberger behauptete in einem Artikel in den "Oberösterreichischen Nachrichten", in den 1990er-Jahren hätte die Sozialistische Jugend gefordert, ihre Familie solle aus der Stadt verschwinden. Gegen diese Behauptung klagte die SJ, forderte Unterlassung und Widerruf und bekam im Oktober in einem Urteil des Welser Landesgerichts recht. Die FP-Politikerin nahm das Urteil jedoch nicht hin und legte Berufung ein. "Jetzt sind wir schon so weit gegangen, jetzt gehen wir auch weiter", sagte Raggl-Mühlberger damals.

Nun liegt die Rechtsmittelentscheidung des Oberlandesgerichts Linz als Berufungsgericht vor. "Die Berufung wegen Nichtigkeit wird verworfen", heißt es in der schriftlichen Entscheidung, die dem STANDARD vorliegt. Das Erstgericht, das Landesgericht Wels, habe sich mit allen relevanten Beweisergebnissen auseinandergesetzt und unter Anführung seiner Überlegungen und Schlussfolgerungen das Urteil sehr ausführlich und stichhaltig begründet. Das Berufungsgericht hält diese Erwägungen für überzeugend.

"Wie zu erwarten war, hat das Oberlandesgericht Linz das Urteil nun in allen Punkten bestätigt", sagt Heinrich Oppitz, der Rechtsanwalt der SJ. Raggl-Mühlberger muss ihre Behauptung binnen 14 Tage ausdrücklich widerrufen und künftig unterlassen. Außerdem muss sie die durch den Prozess entstandenen Kosten tragen – der Streitwert liegt bei rund 22.000 Euro. Die Prozesskosten übernehme die Partei, sagte die Welser Vizebürgermeisterin bereits im Oktober.

"Das hätte sich die blaue Politikerin leicht ersparen können", stellt die oberösterreichische SJ-Vorsitzende Eva Reiter fest. "Aber sie wollte uns als politische Gegner unbedingt anpatzen – erfreulicherweise ein Eigentor." Die SJ machte der FPÖ-Politikerin zunächst das Angebot, in den "Oberösterreichischen Nachrichten" die Behauptung zurückzunehmen und sich zu entschuldigen. Doch darauf ging die Vizebürgermeisterin nicht ein. (Stefanie Ruep, 12.12.2022)