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Es dürften erfreuliche Nachrichten für Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) gewesen sein: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat bisher keine Anhaltspunkte, wonach Wallner selbst für Inserate im Wirtschaftsbund-Magazin keilte und Gefälligkeiten des Landes in Aussicht stellte. Der wichtigste Zeuge in der Causa ist offenbar keiner, er hat alles unter Wahrheitspflicht abgestritten. Das berichteten am Dienstag der ORF Vorarlberg und die "ZiB 2". Am Mittwoch zeichnet sich nun die Einstellung des Verfahrens ab.

Falscher Unternehmer

Diese Nachricht kam einigermaßen überraschend. Im Oktober erst machten Medienberichte die Runde, wonach die Identität eines Unternehmers der WKStA bekannt sei. Es soll sich dabei um jenen Unternehmer gehandelt haben, der Wallner in einer eidesstattlichen Erklärung gegenüber den "Vorarlberger Nachrichten" (VN) im April schwer belastet hatte. Wallner selbst hätte bei einem Betriebsbesuch gesagt, dass "er sich wünscht, dass man sich für die 'Vorarlberger Wirtschaft' engagiert und auch entsprechend Inserate bezahlt" – und im Gegenzug massive Unterstützung des Landes bei einer Betriebsbewilligung angeboten. So der Wortlaut.

Doch dieser Unternehmer soll sich im Zuge der Einvernahme bei der WKStA nicht als Urheber der Erklärung herausgestellt haben – wie dieser selbst unter Wahrheitspflicht aussagte. Er könne sich außerdem "nicht erinnern, dass Markus Wallner um Inserate in der Wirtschaftsbundeszeitung gebeten habe".

Das kann zweierlei bedeuten: Entweder der befragte Mann war es tatsächlich nicht, oder er riskiert die Falschaussage, weil ihm die Auswirkungen zu viel geworden sind. Eine Verfolgung dieser Falschaussage dürfte für die Staatsanwälte schwierig sein, da die "VN" die Identität des Mannes nicht preisgibt. Auf letztere Variante deuten jedenfalls einige Gerüchte in Vorarlberg hin.

Vorhabensbericht eingelangt

Wie geht es jetzt weiter? Von der WKStA gibt es über die weiteren Ermittlungsschritte keine Auskunft, heißt es auf STANDARD-Nachfrage. Wie lange sich die Ermittlungen noch ziehen könnten, ist daher unklar. Nur so viel: Ein Vorhabensbericht sei nun an die Oberstaatsanwaltschaft Wien übermittelt worden. Das bedeutet, dass entweder ein großer Ermittlungsschritt bevorsteht oder eine "Enderledigung".

Allein die Tatsache, dass Wallner bisher als "Verdächtigter" von der WKStA geführt wurde, dürfte aber in Richtung Einstellung des Verfahrens hindeuten. Im Gegensatz zu Wallner werden Wirtschaftslandesrat Marco Tittler und dessen Vorgänger Karlheinz Rüdisser sowie drei weitere Personen als "Beschuldigte" geführt.

"VN" kennen Identität

Wer in Sachen Identität Aufschluss geben könnte, wären die "Vorarlberger Nachrichten". Der Redaktion ist die Identität des Mannes bekannt, da die eidesstattliche Erklärung die Unterschrift des Mannes trägt – mit Name samt Geburtsdatum, heißt es im Bericht der "VN". Doch hier ein Lehrstück aus dem Medienrecht: Die Identität unterliegt dem Quellenschutz. Sie ist und bleibt Redaktionsgeheimnis.

Wallner selbst scheint bei dem Verfahren jedenfalls keine Eile zu haben. Gelassen präsentierte sich dieser vor wenigen Wochen in der ORF-"Pressestunde", als er davon sprach, dass die "Vorwürfe in sich zusammenbrechen" würden. Er war mittels Akteneinsicht offenbar in Kenntnis über die Aussagen des Kronzeugen.

Keine Verfahrenseinstellung

Doch auch jetzt will Wallner keine Verfahrenseinstellung beantragen. "Wir gehen davon aus, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ihre Arbeit sorgfältig macht", ließ sein Büro wissen. Wallner hatte sich von Anfang an vehement gegen die Vorwürfe gewehrt und von einer glatten Lüge gesprochen. Er kündigte außerdem an, auch selbst rechtliche Schritte gegen den Urheber zu setzen. In diese Richtung wurde allerdings nie etwas unternommen. Im Sommer begab sich Wallner in einen mehrwöchigen Krankenstand – die Wirtschaftsbundaffäre und die Ermittlungen gegen ihn dürften dafür eine gewichtige Rolle gespielt haben.

In der Causa wurde der Wirtschaftsbund zu Steuernachzahlungen in Höhe von mindestens 770.000 Euro aufgefordert. Während die steuerrechtlichen Fragen fast alle geklärt sind – wie viel an Steuern für Zuwendungen an die ÖVP fällig sind, ist strittig –, sind die strafrechtlichen Folgen noch offen. Gegen mehrere Personen wird wegen Abgabenhinterziehung ermittelt. (Elisa Tomaselli, Lara Hagen, 14.12.2022)