Der Rechnungshof kritisiert in seinem Bericht zur Sozialversicherungsreform, dass wichtige Kontrollgremien bei den Trägern und beim Dachverband fehlen.

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Wien – Der Rechnungshof (RH) bestätigt die Einwände gegen die von ÖVP und FPÖ durchgesetzte Reform der Sozialversicherungen mit der Zusammenlegung der Träger. Das stellen die Prüferinnen und Prüfer in einem am Freitag veröffentlichten Bericht fest.

Geprüft wurden die Jahre 2018 bis 2020 und das Jahr 2021 so weit wie möglich. Mit der 2020 in Kraft getretenen Reform wurden die 21 Sozialversicherungsträger auf fünf reduziert. Die erklärten Ziele der Reform: die Leistungen harmonisieren und den Verwaltungsaufwand senken. Konkret sollte der Personal- und Sachaufwand in der Verwaltung der Kassen um 30 Prozent verringert werden, um von 2020 bis Ende 2023 eine Milliarde Euro einzusparen. Diese sollte, so der Plan, durch erweiterte Leistungen den Anspruchsberechtigten zugutekommen.

Vorgaben fehlen im Gesetz

Von diesen Einsparungen kann aber keine Rede sein. Selbst unter der Annahme, dass die Kosten für den Verwaltungsaufwand auch ohne die Fusion – etwa wegen der Inflation – gestiegen wären und wenn nur die von der Fusion tatsächlich betroffenen Sozialversicherungsträger sowie der Dachverband berücksichtigt werden, lässt sich die im September 2018 von der damaligen türkis-blauen Regierung angekündigte Patientenmilliarde bis 2023 nicht darstellen. Im Gegenteil: Auch in diesem Fall errechneten die Prüferinnen und Prüfer einen Mehraufwand in der Bandbreite von 34,78 Millionen bis 134,10 Millionen Euro.

Der Rechnungshof kritisiert, dass das Sozialministerium nicht begründen konnte, wie es zur Annahme kam, bis zum Jahr 2023 eine Milliarde Euro einzusparen. Wenn politische Ziele und fachliche Einschätzung voneinander abweichen, wäre es Aufgabe des Sozialministeriums, entweder andere Maßnahmen zu entwickeln oder die Ziele anzupassen. Die Sozialversicherungsträger selbst setzten sich im geprüften Zeitraum im Rahmen der Fusion keine quantifizierbaren Einsparungsziele.

Im Gesetz fehlten auch entsprechende Vorgaben. Angesichts der Kluft zwischen der tatsächlichen Entwicklung des Verwaltungsaufwands und den Prognosen "wären gemeinsam mit dem Dachverband der Sozialversicherungsträger neue, realistische Ziele festzulegen und Maßnahmen zu setzen, um die Erreichung der Zielsetzungen sicherzustellen", so die Empfehlung der Prüferinnen und Prüfer.

Fehlende Vereinheitlichung

Ein wesentliches Bestreben der Reform war, die Leistungen innerhalb der neuen Sozialversicherungsträger zu harmonisieren. Doch: Die Unterschiede zwischen den Berufsständen, also zwischen den Sozialversicherungsträgern, wurden nicht verringert, kritisiert der RH. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) setzte zwar Schritte zur Leistungsharmonisierung, ein bundeseinheitlicher Gesamtvertrag im ärztlichen Bereich ist jedoch nicht absehbar.

Der Gesetzgeber hat zwar die Struktur der Sozialversicherungsträger reformiert, die Zuständigkeit der Landesärztekammern als Verhandlungspartner für Honorarvereinbarungen jedoch unverändert gelassen. Der RH sieht darin eine Ursache für die fehlende Vereinheitlichung. Gelingt weiterhin keine Einigung, empfiehlt er, die gesetzlichen Rahmenbedingungen umzugestalten, also eine Regelung der Verhandlungs- und Vertragspartner auf Ärzte- und ÖGK-Seite in Erwägung zu ziehen.

Besetzungsvorgänge bei Führungspositionen

Vor der Reform war für jeden Sozialversicherungsträger eine Kontrollversammlung vorgesehen, die die gesamte Gebarung laufend zu überwachen hatte. Seit der Reform gibt es jedoch weder eine Kontrollversammlung noch ein anderes Kontrollgremium. Der RH empfiehlt dem Sozialministerium, auf eine gesetzliche Regelung zur verpflichtenden Einrichtung eines Kontrollgremiums für die Träger und den Dachverband und zur direkten Kommunikation zwischen Aufsichtsorganen und Wirtschaftsprüfern etwa nach dem Modell der Bankenaufsicht hinzuwirken. Und die Empfehlung des Sozialministeriums, einen Prüfungsausschuss der Hauptversammlung einzurichten, wäre umgehend umzusetzen.

Auch bei den Besetzungsvorgängen der obersten Führungsebene sieht der RH Verbesserungspotenzial. So schrieb die ÖGK drei Führungspositionen aus, ohne im Ausschreibungstext Rücksicht darauf zu nehmen, ob zum Beispiel eine Führungskraft für den IT-Bereich, den Finanzbereich, Vertragspartnerverhandlungen oder für die Organisation Eigener Einrichtungen gesucht wurde.

Außerdem kritisiert der RH teure Beraterverträge ohne Preisvergleich. So beauftragte das Sozialministerium um rund 90.500 Euro eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Durchführung eines Vergabeverfahrens von Beratungsleistungen für drei Sozialversicherungsträger, ohne die Fachabteilung des Ministeriums über Details zu informieren. Und das Sozialministerium schloss die Rahmenvereinbarung für die Beratungsleistungen der ÖGK ohne Bewertung der Konzepte und ohne Preisvergleich. (APA, 16.12.2022)