Die Neos wollten wissen, wie viele Gefährdungsanzeigen es in den vergangenen fünf Jahren in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gab. Die Antwort fiel dürftig aus.

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Wartezeiten von bis zu 223 Tagen für eine Knie-OP. So lange muss man laut den Daten des Wiener Gesundheitsverbundes (Wigev) allein in der Klinik Donaustadt auf diesen Eingriff warten. Auch die Bandscheibe sollte man sich zu den Feiertagen nicht verletzten: 67 Tage dauert es bis zur OP etwa im AKH. Seit im Sommer die Abteilung Urologie der Klinik Favoriten mit einer Gefährdungsanzeige auf ihre akute Lage hingewiesen hat, häufen sich Meldungen über Wartezeiten, fehlendes Personal und gesperrte Betten.

Wie diese Lage in Summe aussieht, wollten die Neos von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) wissen. Via Anfrage sollte erhoben werden, wie viele Gefährdungsanzeigen es in den vergangenen fünf Jahren in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gab, welche Konsequenzen die Länder, aber auch das Ministerium bisher gesetzt haben.

Rauch verweist auf andere

Die Antwort des Ministers fiel recht dürftig aus. Im Wesentlichen verweist Rauch darauf, dass die Zuständigkeit für den Pflege- und Krankenhausbereich bei den Ländern liegt, und erklärt die diesbezügliche Kompetenzverteilung. Eine Daten-Meldungsverpflichtung gebe es nicht, daher auch keine Übersicht. Gefährdungsmeldungen würden an den betreffenden Arbeitgeber gerichtet – in seinem Ministerium seien keine eingelangt.

Welche Reformen braucht das Gesundheitssystem? Eine Expertenrunde diskutierte diese Woche gemeinsam mit Minister Johannes Rauch. Zu den Vorschlägen gehörten: mehr Kompetenzen für die Pflege, mehr Personal in den Spitälern – und mehr Gemeinschaftspraxen.
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Und was sagen die zuständigen Landtage dazu? Aus Niederösterreich hieß es, dass Gefährdungsmeldungen in die Zuständigkeit des jeweiligen Rechtsträgers fallen – also die Landesgesundheitsagentur zuständig ist. Das Land habe auf diese Daten keinen Zugriff. Auskünfte von der Landesgesundheitsagentur kann man offenbar auch keine einholen. In Oberösterreich hingegen hat man das geschafft. Und es zeigt sich, dass die Gefährdungsmeldungen von 13 in den Jahren 2018 bis 2021 auf 26 Meldungen alleine 2022 deutlich gestiegen sind.

Länder als Aufsichtsbehörde

Das Krankenhausgesetz sieht zwar vor, dass die Länder als Aufsichtsbehörde fungieren. Das Gesundheitsqualitätsgesetz lässt sich laut Neos aber so interpretieren, dass das Ministerium eine Aussage über die Zahl der Gefährdungsmeldungen erhalten kann. "Es kann nicht sein, dass verschiedene Gesetze zu einer Qualitätssicherung in Krankenhäusern beitragen sollen und weder die Länder noch das Ministerium irgendein Bewusstsein für eine nötige Aufsicht innehaben", sagt Fiona Fiedler, Gesundheitssprecherin der Neos. Die Belastung durch Personalmangel und Ausbrennen von Mitarbeitern berge auch Gefahr für die Patienten. "Deshalb ist es wichtig, dass das Ministerium auch hinschaut", so Fiedler. (Bettina Pfluger, 23.12.2022)