Im Gastblog schreibt Rechtsanwalt Johannes Mitterecker über die aktuellen Veränderungen des Vermittlerwesens innerhalb der Fifa.

Am 9. Jänner dieses Jahres ist nach Jahren der Diskussionen das neue Fifa-Reglement für Fußballagenten und Fußballagentinnen in Kraft getreten. Das neue Reglement sieht unter anderem grundlegende Leistungsstandards für Fußballvermittler und Fußballvermittlerinnen vor, kehrt zu einem zwingenden Lizenzierungssystem zurück, verankert ein Verbot von Mehrfachvertretungen zur Verhinderung von Interessenkonflikten und deckelt die Vermittlerhonorare. Die Änderungen des Rechtsrahmens für Fußballvermittlungsdienste haben es also durchaus in sich. Es ist daher kein Wunder, dass sich unter der Gilde der Spielerberatung und -vermittlung bereits reger Widerstand formiert. Nachstehend folgt ein kurzer Streifzug durch die wichtigsten Eckpunkte der Reform.

Vermittlungswesen im Fußball

Der Fußball hat sich über die letzten Jahrzehnte zu einem äußerst lukrativen Geschäft entwickelt. Auch mit der Beratung und Vermittlung von Spieler- beziehungsweise Arbeitsverträgen zwischen Spielern sowie Spielerinnen und Klubs oder von Transfervereinbarungen zwischen verschiedenen Klubs lässt sich gutes Geld verdienen. Deshalb sind an den Transfers im Profisport – mittlerweile aber auch schon vielfach im Amateurbereich – Spielerberater und Spielerberaterinnen sowie Vermittler und Vermittlerinnen beteiligt. Diese sind aus der Welt des Fußballs nicht mehr wegzudenken.

Allein in Österreich wurden laut der vom ÖFB offengelegten Statistik 382 Vermittlertransaktionen von 15. März 2021 bis 14. März 2022 registriert. Die dabei von den Klubs an die Vermittler und Vermittlerinnen gezahlte Gesamtsumme betrug 4.943.994 Euro.

Die Beratung und Vermittlung im Fußball ist ein lukratives Geschäft. Sorgen neue Regeln für eine richtige Balance?
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Darüber hinaus unterstreichen die internationalen Dimensionen die wachsende Bedeutung des Vermittlungsgeschäfts eindrucksvoll: Laut einer von der Fifa veröffentlichten Statistik waren im Jahr 2022 4.139 Vermittler und Vermittlerinnen an internationalen – rein innerstaatliche Transfers sind davon nicht erfasst – Transfers von männlichen Profispielern beteiligt. Insgesamt haben Vermittler und Vermittlerinnen 622,8 Millionen US-Dollar an Provisionen im Jahr 2022 eingestreift. Auch der von der Fifa veröffentlichte Bericht zu zehn Jahren internationaler Transfers im Männerfußball von 2011 bis 2020 unterstreicht die wirtschaftliche Bedeutung von Vermittlern und Vermittlerinnen im Fußballgeschäft: Demnach sind die Vermittlerprovisionen, die zwischen 2011 und 2019 bei internationalen Transfers geflossen sind, von 131,1 auf bemerkenswerte 640,5 Millionen US-Dollar gestiegen. Über den gesamten Zeitraum gesehen, wurden bei internationalen Transfers insgesamt 3,5 Milliarden US-Dollar an Vermittlerprovisionen gezahlt.

Mittlerweile hat das Beraterwesen auch den Frauenfußball erfasst. Auch hier können sich die Zahlen sehen lassen: Im Jahr 2022 waren bei internationalen Transfers von Fußballerinnen Vermittler und Vermittlerinnen an 106 Transfers in Vertretung von Klubs und an 340 Transfers in Vertretung von Spielerinnen beteiligt. Die Einnahmen der Vermittler und Vermittlerinnen im Frauenfußball sind jedoch nach wie vor deutlich geringer als im Männerfußball: 2022 verdienten Vermittler und Vermittlerinnen, die von Klubs engagiert waren, weniger als eine Million US-Dollar.

Geldgier oder Professionalisierung?

Obwohl die Bedeutung des Vermittlungswesens im Fußball in den letzten Jahren gestiegen ist, scheiden sich an der Spielerberatung und Vermittlung die Geister. Viele sehen in den Beratern das große Übel des modernen Fußballs. Nicht selten werden ihnen Geldgier und Eigennutz statt des Interesses an der individuellen Karriereförderung ihrer Schützlinge unterstellt.

Mag die Kritik (zum Teil) berechtigt sein, so darf nicht übersehen werden, dass die Professionalisierung des Fußballs eine Beratung durch Experten und Expertinnen erforderlich macht. Insofern ist es sinnvoll, vielfach sogar absolut notwendig, diese bei Transfers zurate zu ziehen. Immerhin haben professionelle Berater und Beraterinnen idealerweise die einschlägige Expertise, Ausbildung und Erfahrung, über die Fußballer und Fußballerinnen – insbesondere wenn sie jung sind – gar nicht verfügen können. Dabei sind ihre Kontakte, ihr Insiderwissen und die besonderen Kenntnisse der Branche ihr Kapital, auf das Profifußballer in der heutigen Welt wohl kaum mehr verzichten können. Während ein Spieler oder eine Spielerin im Laufe der Karriere nur wenige Verträge verhandeln und abschließen wird, steht das bei professionellen Spielerberatern und Spielerberaterinnen auf der Tagesordnung. Sie kennen Gehaltsschemen und typische Klauseln aus den unterschiedlichsten Verträgen. Sie verfügen über die Kenntnis der gängigen Marktpraxis in den verschiedenen Jurisdiktionen. Weiters bindet eine Vertragsverhandlung Zeit und Ressourcen. Das Überlassen der Verhandlungen an fachkundige Berater und Beraterinnen macht daher Sinn, damit sich die Sportler und Sportlerinnen auf ihren Sport konzentrieren können.

Nichtsdestotrotz hat die teils heftige Kritik am Beratungs- und Vermittlungswesen auch die Fifa zu einem Umdenken veranlasst. Nach Jahren der Diskussion hat die Fifa im Dezember 2022 das neue Fifa-Fußballvermittlerreglement verabschiedet, welches nun am 9. Jänner dieses Jahres in Kraft getreten ist.

Die Reform im Überblick

Mit dieser Reform greift der Fußballweltverband wieder stärker regulierend in das Beraterwesen ein. Grund für dieses Reformvorhaben ist, dass die Fifa in den vergangenen Jahren eine wachsende Zahl missbräuchlicher Praktiken, weitverbreitete Interessenkonflikte und einen Markt beobachtet hat, der eher von Spekulationen als von Solidarität und gerechter Umverteilung geprägt gewesen sein soll.

Das neue Fifa-Fußballvermittlerreglement soll – nach dem Tenor der Fifa – nun einen wichtigen Schritt zu einem faireren und transparenteren Fußballtransfersystem markieren. Die Neuerungen sehen grundlegende Leistungsstandards für Fußballvermittler und Fußballvermittlerinnen sowie deren Kunden vor, einschließlich eines zwingenden Lizenzierungssystems, des Verbots von Mehrfachvertretungen zur Verhinderung von Interessenkonflikten sowie der Beschränkung von Vermittlerhonoraren, die alle die Vertragsstabilität stärken, die Integrität des Transfersystems schützen und für mehr finanzielle Transparenz sorgen sollen.

Aber nicht alle Neuregelungen traten mit 9. Jänner in Kraft. Während das zwar für das Verfahren für den Lizenzerwerb gilt, findet auf die zwingende Nutzung lizenzierter Fußballvermittler und Fußballvermittlerinnen sowie die Beschränkung der Vermittlerhonorare eine Übergangsfrist bis zum 1. Oktober Anwendung.

Wiedereinführung eines Lizenzsystems

Eine Änderung sticht sofort ins Auge, nämlich die Wiedereinführung eines Lizenzsystems. Damit legt die Fifa eine Rückwärtsrolle ein. Denn erst im Jahr 2015 fand im Bereich der Spielervermittlung ein Paradigmenwechsel weg vom Erfordernis einer Vermittlerlizenz hin zu einem Registrierungssystem statt. Nun rudert die Fifa also zurück und sieht wieder eine Lizenzierung der Vermittler und Vermittlerinnen vor. Möchte jemand also Spieler und Spielerinnen oder Klubs bei Vermittlungstätigkeiten vertreten, braucht er oder sie nunmehr wieder eine Lizenz.

Um eine solche Lizenz zu erhalten, muss ein Agent oder eine Agentin Zulässigkeitskriterien, insbesondere in Bezug auf allfällige Beteiligungen an Fußballklubs, Verbänden et cetera sowie an das Strafregister und die eigene Solvenz erfüllen.

Neu ist auch das Erfordernis einer Prüfung, die nur für solche Vermittler und Vermittlerinnen entfallen kann, die schon nach früheren Reglements lizenziert waren. Allerdings sollte diese Prüfung kein allzu großes Hindernis sein. Sie dauert 60 Minuten und besteht aus zwanzig Multiple-Choice-Fragen, mit denen das Wissen über die Fifa-Regularien und das Fußballtransfersystem geprüft wird.

Darüber hinaus fällt eine jährliche Lizenzgebühr in Höhe von 600 US-Dollar an. Schließlich unterliegen lizenzierte Vermittler und Vermittlerinnen einer Art laufender Aufsicht. Denn eine Person, die die Lizenz für die Tätigkeit als Fußballvermittler und Fußballvermittlerin erhalten hat, muss die Anforderungen der Fifa für die kontinuierliche berufliche Weiterbildung erfüllen. Dazu haben Vermittler und Vermittlerinnen bestimmte Kurse zu belegen und laufende Berichtspflichten zu erfüllen.

Deckelung der Provisionen

Eine der umstrittensten Änderungen betrifft die Einführung von Obergrenzen für Vermittlungsprovisionen, um übermäßige und missbräuchliche Praktiken zu vermeiden. Vermittler und Vermittlerinnen von einzelnen Spielern und Spielerinnen können nun eine maximale Provision von drei Prozent der jährlichen Vergütung (wenn die jährliche Vergütung über 200.000 US-Dollar liegt) oder fünf Prozent des Jahresverdiensts (wenn dieser weniger als 200.000 US-Dollar ausmacht) verlangen. Dieselbe Deckelung gilt im Fall der Vertretung des verpflichtenden Klubs. Wenn der Spieler oder die Spielerin und der verpflichtende Klub vorher schriftlich zugestimmt haben und der Vermittler oder die Vermittlerin sowohl die spielende Person als auch den kaufenden Verein vertritt – das ist die einzig zulässige Form der Mehrfachvertretung –, verdoppelt sich der Provisionsanteil. Verdient der Spieler oder die Spielerin weniger als 200.000 US-Dollar im Jahr, hat der Vermittler oder die Vermittlerin Anspruch auf zehn Prozent dieses Betrags (fünf Prozent von der spielenden Person und fünf Prozent vom Klub). Liegt bei dieser zulässigen Mehrfachvertretung das jährliche Gehalt über 200.000 US-Dollar, hat der Vermittler oder die Vermittlerin Anspruch auf sechs Prozent (drei Prozent vom kaufenden Verein, drei Prozent von der spielenden Person). Vertritt der Vermittler oder die Vermittlerin den abgebenden Verein, hat er oder sie Anspruch auf zehn Prozent der Transfersumme, unabhängig davon, ob diese über 200.000 US-Dollar liegt oder nicht.

Nach den neuen Vorgaben müssen die Vermittler und Vermittlerinnen auch alle Transaktionen veröffentlichen, sodass die Öffentlichkeit Einblick in den Geldfluss bei Vermittlungsgeschäften nehmen kann. Alle Zahlungen der Agenturgebühren müssen zudem zwingend über die Fifa-Verrechnungsstelle (Fifa Clearing Hous) abgewickelt werden. Beachtenswert ist auch Folgendes: Wenn ein Fußballagent oder eine Fußballagentin in den 24 Monaten vor oder nach einem Transfer andere Dienstleistungen (etwa Rechtsberatung, Finanzplanung, Scouting, allgemeine Beratung, Verwaltung von Bildrechten und Aushandlung von Verträgen et cetera) erbringt, wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass die anderen Dienstleistungen Teil der im Zuge dieses Transfers erbrachten Leistungen waren.

Weitere Änderungen

Überdies soll es untersagt werden, dass Agenten und Agentinnen gleichzeitig für andere beteiligte Parteien tätig werden, um Konflikte vorzubeugen. Das bedeutet, dass ein Vermittler oder eine Vermittlerin in ein und derselben Transaktion nicht für mehr als eine Partei tätig werden darf. Eine Doppelvertretung ist ausnahmsweise nur in einem Fall erlaubt, und zwar können Agenten oder Agentinnen in derselben Transaktion Fußballvermittlungsdienste für Spieler und Spielerinnen (oder für Trainer und Trainerinnen) und den verpflichtenden Verein erbringen. Voraussetzung dafür ist, dass beide Parteien zuvor ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung dazu erteilt haben.

Auch der Streitbeilegungsmechanismus wird neu geregelt. So ist für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vermittlungstätigkeiten nunmehr die Fifa Agents Chamber zuständig, deren Entscheidungen wiederum vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) bekämpft werden können.

Änderungen der nationalen Vermittlerreglements

Zu beachten ist, dass die Neuerungen nur Vermittlungstätigkeiten im Zusammenhang mit internationalen Transfers betreffen. Allerdings sieht Artikel 3 des neuen Reglements vor, dass auch jeder Mitgliedsverband bis zum 30. September dieses Jahres sein nationales Regelwerk entsprechend anpassen muss. Das bedeutet für den ÖFB, dass er sein Reglement zur Arbeit mit Spielervermittlern und Spielervermittlerinnen umschreiben muss.

Ausblick

Im Grunde sind die strengeren Eingangsschwellen in das Vermittlungswesen zu begrüßen. Die Spielerberatung und -vermittlung ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die nicht leichtfertig übernommen werden darf. In der Vergangenheit haben sich einige Vermittler und Vermittlerinnen wie Geier bereits auf minderjährige Nachwuchstalente gestürzt und dabei mehr das eigene Glück als die Entwicklung der Sportler und Sportlerinnen im Sinn gehabt. Folglich ist ein angemessenes Maß an Markteintrittsbarrieren und Regularien erforderlich, um die "schwarzen Schafe" der Beraterszene aus dem Markt zu drängen beziehungsweise sie überhaupt fernhalten zu können. Weiters ist eine ausgewogene Balance an Regulierung und Deregulierung zu finden, um Missbräuche im Spielervermittlungswesen effektiv bekämpfen zu können. Denn nur mit einer effektiven und transparenten Regulierung des Vermittlungswesens im Bereich des Sports kann auch die Akzeptanz dieses Geschäftszweigs innerhalb der breiten Öffentlichkeit geschaffen werden. Vor diesem Hintergrund hat es viele verwundert, dass die Fifa mit ihrer letzten Reform im Jahr 2015 von der Lizenzierungspflicht für Spielervermittler abgerückt ist und damit auf den ersten Blick eine Deregulierung der Branche herbeigeführt hat. Nunmehr hat die Fifa eine Rückwärtsrolle eingelegt und ist zu einem Lizenzsystem für Vermittler und Vermittlerinnen zurückgekehrt.

Ob die Fifa mit dem neuen Reglement den schwierigen Spagat zwischen notwendiger Regulierung und Markteintrittschancen geschafft hat, werden wir im Lauf der nächsten Transferfenster beobachten können. Die Reform wird wohl auch bald die Gerichte beschäftigen. Denn so manche mächtige Spielerberatungsagentur hat schon angekündigt, rechtlich gegen die Reform ins Feld ziehen zu wollen. Im Vorfeld sind auch schon zwei Versuche, eine einstweilige Verfügung zu erwirken, um die Fifa an der Einführung der Reform zu hindern, von deutschen Gerichten abgewiesen worden. Es wird sicherlich nicht ruhiger um das neue Reglement werden, und es ist wohl mit weiteren Rechtsverfahren gegen dieses zu rechnen. (Johannes Mitterecker, 16.1.2023)