Das EWG lässt in der Branche niemanden kalt.

Foto: Getty Images/iStockphoto/Evgen_Prozhyrko

Mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz sollen sämtliche bestehenden Gebäude bis spätestens 2040 "vollständig auf erneuerbare Energieträger oder auf qualitätsgesicherte Fernwärme" umgestellt werden. So steht es in Paragraf 2 des Gesetzes, das seit November in einer Regierungsvorlage vorliegt. Schon seit Juni 2022 gibt es den Ministerialentwurf, der dann in Begutachtung geschickt wurde. Dafür waren nur dreieinhalb Wochen Zeit, was für einige Kritik sorgte.

Ebenfalls für Kritik, vielmehr aber noch für fassungsloses Kopfschütteln sorgt in Branchenkreisen die Tatsache, dass der Ministerialentwurf und die Regierungsvorlage völlig wortident sind. Kein Beistrich wurde geändert – auch nicht dort, wo es eigentlich notwendig gewesen wäre: In Paragraf 9 Abs. 1 der Regierungsvorlage fehlt in einer Aufzählung in beiden Versionen ein Komma. Und in Paragraf 11 Abs. 3 Zahl 1 ist jeweils ein falscher Plural ("Anlagen" statt "Anlage") angeführt. "Nicht einmal unstrittige rein redaktionelle Korrekturen, die zwischenzeitig vorgenommen wurden, fanden Berücksichtigung in der Regierungsvorlage", schreibt der oberösterreichische Landesamtsdirektor in einer zweiten Stellungnahme Ende November.

Wohnrechtliche Ergänzungen

Und auch inhaltlich hat sich nichts geändert, und das wurmt sowohl die gewerbliche als auch die gemeinnützige Wohnbaubranche klarerweise noch mehr als jeder nicht gesetzte Beistrich. "Das Gesetz ist wichtig und dringend, aber es sind auch wohnrechtliche Ergänzungen nötig, sonst entstehen zu viele Hürden für die Umsetzung", klagt ÖVI-Bauträgersprecher Klaus Wolfinger.

Er sieht "langwierige Gerichtsverfahren" auf die Branche zukommen, wenn nicht noch Klarstellungen erfolgen. Etwa jene, dass auch gasbetriebene Kochgelegenheiten (Gasherde) gemeinsam mit Gasheizungen gleich mitausgetauscht werden können. Aktuell können Mieterinnen und Mieter hier noch ein Veto einlegen. Dass man hier auch wohnrechtlich eingreifen muss, haben nicht nur der ÖVI und der Verband der Gemeinnützigen in ihren Stellungnahmen aufgezeigt, sondern etwa auch das Land Wien. "Das hat zur Folge, dass lediglich für das Kochen mit Gas die komplette Infrastruktur für die Gasversorgung aufrechterhalten werden müsste", heißt es in den Anmerkungen.

"Möglichst rasch" sollte also ein wohnrechtliches Begleitgesetz verhandelt und beschlossen werden, sagt Wolfinger. Auf das EWG selbst haben sich die Regierungsparteien eigentlich schon geeinigt, doch sie suchen noch nach Unterstützung in den Reihen der Opposition, denn manche Änderungen brauchen eine Verfassungsmehrheit. (mapu, 15.1.2022)