Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) zum Fall Teichtmeister: "Das ist Kindesmissbrauch und verdient keine Toleranz – schon gar nicht in Worten."

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Wien – Die Causa Teichtmeister dürfte nun bald auch rechtspolitische Konsequenzen haben. Die türkis-grüne Regierung ist sich offenbar einig, dass Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie – der Darstellung von Kindesmissbrauch – schärfer bestraft gehören. Am Mittwoch hatte sich dafür zuerst Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) ausgesprochen, auf Anfrage ließ dann auch Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) wissen, dass es "Verbesserungen" brauche, "wenn es um den Schutz von Kindern geht".

Der Vorwurf gegen Florian Teichtmeister wiegt schwer: Der mittlerweile vom Burgtheater entlassene Schauspieler soll – so die Wiener Staatsanwaltschaft – zigtausende Dateien mit Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Minderjährigen beschafft und gehortet haben. Bei einer rechtskräftigen Verurteilung droht dafür derzeit eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

Nehammer: Strafen "lächerlich niedrig"

Kanzler Nehammer ist das zu wenig. Er fordert nun schärfere Sanktionen für strafrechtlich überführte Täter. Derzeit seien diese "lächerlich niedrig", erklärt der Kanzler und ÖVP-Chef am Mittwoch in einem Statement an die APA.

"Wir haben das heute mit dem Koalitionspartner besprochen und sind uns einig", hieß es wenig später aus dem Büro von Vizekanzler Kogler. Änderungsbedarf sieht er bei den Strafhöhen, es brauche aber auch "bessere Präventions- und verstärkte Schutzmaßnahmen" sowie mehr Personal für Cyberermittlungen.

Zuvor hatte bereits Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) den Strafrahmen als "unangemessen niedrig" bezeichnet – etwa im Vergleich zu Deutschland. Dort drohen für den Besitz von Kinderpornografie bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Konzepte "seit Juni auf dem Tisch"

Die Kritik der Türkisen: In Österreich würden Vermögensdelikte strenger bestraft als Delikte gegen Leib und Leben und insbesondere Sexualdelikte. Nehammer sieht in Österreich "eine Schieflage im Strafrecht". Die gegenwärtigen Strafrahmen für Kinderpornografie kämen "einer Verharmlosung von Kinderschändern gleich". Die ÖVP hat den Grünen bereits konkrete Vorschläge zur Strafverschärfung übermittelt.

Auch Justizministerin Alma Zadić (Grüne) gibt sich gesprächsbereit. Straferhöhungen würden allerdings nicht reichen. Für den Ausbau von Kinderschutz lägen seit Juni Konzepte auf dem Tisch.

Personalaufstockung würde wenig bringen

Sowohl für eine Strafverschärfung wie auch für ein Maßnahmenpaket, das eine solche inkludiert, sprach sich Dieter Csefan, Leiter der Ermittlungsabteilung im Bundeskriminalamt, bei einem "Runden Tisch" im ORF aus. Denn höhere Strafen würden in manchen Fällen die Bewilligung von Ermittlungsmaßnahmen wie Telefonüberwachung oder systematischer verdeckter Ermittlung ermöglichen.

Personalmangel sah Csefan hingegen nicht als ein Problem, auch wenn aktuell immer von den "nur" sechs für die Aufklärung von Online-Kindesmissbrauch zuständigen Beamten die Rede sei: "Es ist eine psychische Belastung für diese Kollegen und Kolleginnen", räumte der Kriminalbeamte zwar ein, aber es werde sehr eng mit den Landeskriminalämtern der Bundesländer zusammengearbeitet. Von dort würden die Fälle dann noch weiter bis hinab auf Bezirk- und Gemeindeebene weitergegeben, "die sechs Beamten sind jene, die die Vorfilterung vornehmen", stellte Csefan klar. Eine Verdoppelung würde daher wenig bringen. (Oona Kroisleitner, Katharina Mittelstaedt, APA, 18.1.2023)