Ex-Päsidentschaftskandidat Gerald Grosz will eine Entschädigung und die Veröffentlichung des Urteils.

Foto: IMAGO/SEPA.Media

Der Blogger und einstige Bundespräsidentschaftskandidat Gerald Grosz klagt den ORF. Anlass ist ein mit ihm auf ORF 2 geführtes Interview zur Bundespräsidentenwahl 2022. Darin sagte er, dass er nie vor Gericht gestanden sei. ORF-Journalistin Susanne Schnabl hielt ihm laut Klageschrift daraufhin vor, dass er rechtskräftig wegen übler Nachrede verurteilt worden sei. Grosz entgegnete, dass er ein zivilrechtliches Urteil bekommen habe, weil er einen Medienprozess verloren habe, DER STANDARD berichtete

Er forderte sie auf, den Vorwurf einer insinuierten strafrechtlichen Verurteilung zurückzunehmen, was nicht geschah. Grosz argumentiert, dass mit der Interviewpassage versucht worden sei, "mich in eine strafrechtliche Verurteilung zu reden, um derart die Bundespräsidentenwahl zu meinen Ungunsten zu beeinflussen". Er begehrt eine Entschädigung und die Veröffentlichung des Urteils. (APA, 19.1.2023)