Der Fall des bekannten Schauspielers Florian Teichtmeister, bei dem mutmaßlich 58.000 kinderpornografische Dateien gefunden wurden, sorgt für Rufe nach Strafverschärfungen. Auf höhere Maximalstrafen für das Beschaffen dieser Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs könnte sich die Bundesregierung bald einigen: Immerhin sprechen sich Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) und Justizministerin Alma Zadić (Grüne) dafür aus.

Die Mittel der Polizei müssen aufgestockt werden, um die riesigen Onlinedatenmengen zu sichten und abgleichen zu können.
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Dass diese Maßnahme nicht die einzige sein kann, sollte aber klar sein. Es braucht endlich ein bundesweites Kinderschutzgesetz, um die Prävention von Missbrauch zu stärken und früh aufzuklären. Opferschutzeinrichtungen müssen gestärkt werden. Und es braucht Programme und Therapien für potenziell veranlagte Männer, damit sie ihren Fantasien nicht nachgehen. Es muss darüber gesprochen werden.

Gleichzeitig müssen die Mittel der Polizei aufgestockt werden, um die riesigen Onlinedatenmengen zu sichten und abgleichen zu können. Nicht zuletzt ist technische Unterstützung unabdingbar: Laut Bundeskriminalamt soll eine neue Software ab dem Sommer im Einsatz sein. Sechs Beamtinnen und Beamte im Bundeskriminalamt für die erste Beurteilung der Files sind aber zu wenig. In den Landeskriminalämtern ermitteln dann zwar 50 Personen: Ein stärkerer polizeilicher Fokus auf Kindesmissbrauch im Internet ist aber unumgänglich – wie der massive Anstieg bei angezeigten Straftaten zeigt. (David Krutzler, 22.1.2023)