Die erste Sitzung des Bautenausschusses im frisch sanierten Parlament in Wien hing am seidenen Faden.

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Am Dienstag findet um 15.30 Uhr eine Sitzung des parlamentarischen Bautenausschusses statt – und das ist, obwohl dieser Sitzungstermin schon seit Wochen bekannt ist, dennoch eine Neuigkeit. Denn im Vorfeld hing die Sitzung am seidenen Faden, und im Lauf des Montagnachmittags war sie eigentlich schon abgesagt.

Bis 24 Stunden vor dem Termin sollte es eigentlich eine Tagesordnung geben. Doch bis Montag, 15.30 Uhr, kam keine Einigung unter den Fraktionen zustande. Kurz danach aber schon: Nachdem FPÖ-Bautensprecher Philipp Schrangl der ÖVP per Aussendung "Arbeitsverweigerung" vorgeworfen hatte, gab es doch noch einen Umlaufbeschluss.

Wie berichtet, hatte sich die ÖVP um eine Verschiebung bemüht. Denn der einzige mögliche Tagesordnungspunkt der Regierungsfraktionen, die Änderung des Maklergesetzes zur Einführung des Bestellerprinzips bei den Maklerprovisionen, war dem Ausschuss noch nicht zugewiesen worden; es war also schon vorher klar, dass die Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne diese Materie erst in einer späteren Ausschusssitzung im Ausschuss beschließen werden können. Die Zuweisung wird erst in der von der SPÖ beantragten Sondersitzung des Nationalrats am Mittwoch vonstattengehen können.

"Aussprache" mit Zadić

Die ÖVP wollte den Termin also verschieben, wie zu hören ist – auf den 23. Februar. FPÖ-Mann Schrangl war dagegen, "weil der 23. Februar kein Ausschusstag ist". Hintergrund: Es gibt bestimmte Tage, die vom Parlament für Ausschüsse reserviert sind. Schrangl wollte damit, wie er sagt, ein Exempel statuieren.

Es gab also zunächst keine Zustimmung zur Tagesordnung für Dienstag. Es folgte der Vorwurf der Arbeitsverweigerung – und dann doch noch eine Einigung.

Nur Anträge der Opposition

Und weil die Regierungsfraktionen das Maklergesetz eben noch nicht beschließen können, stehen nur Anträge der Opposition auf der Tagesordnung der Sitzung. Von der SPÖ, die mit Ruth Becher die Ausschussvorsitzende stellt, gibt es etwa einen eigenen Antrag zur Einführung des Bestellerprinzips bei den Maklerprovisionen, zur Abschaffung befristeter Mietverträge und zum Einfrieren sämtlicher Mieten bis 2025.

Von Schrangl liegt ein Antrag auf "Mietreduktion im Wiener Gemeindebau" vor, von Neos-Bautensprecher Johannes Margreiter einer auf Änderung des Mietrechtsgesetzes. Chancen auf eine Mehrheit hat keiner dieser Anträge, aber über alle diese Themen werden die Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen nun zumindest mit Justizministerin Alma Zadić (Grüne) diskutieren können, denn sie wird dem Ausschuss beiwohnen – auch das steht schon länger fest.

Sondersitzung am Mittwoch

In der schon erwähnten Sondersitzung am Mittwoch wird dann auch der jüngste Antrag der SPÖ dem Ausschuss zugewiesen werden können: jener zum Stopp der im April anstehenden Inflationsanpassung der Mietrichtwerte, die für Altbauwohnungen gelten. Wie berichtet, fällt diese heuer wegen der hohen Jahresinflationsrate für 2022 überaus empfindlich aus.

"Tut die Regierung nichts gegen die automatische Mieterhöhung, dann steigen die Richtwertmieten um 8,6 Prozent", sagt der stellvertretende SPÖ-Klubvorsitzende Jörg Leichtfried. "Nachdem sie schon im Frühjahr 2022 um fast sechs Prozent gestiegen sind, bedeutet das eine Mieterhöhung von über 15 Prozent innerhalb eines Jahres."

Die SPÖ fordert ein Einfrieren der Kategorie- und Richtwertmieten bis Ende 2025, danach eine Deckelung des Mietanstiegs auf Höhe des EZB-Leitzinssatzes bzw. bei maximal zwei Prozent pro Jahr. Der von Leichtfried und Becher verfasste Entwurf für ein "3. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz" sieht ein Fortschreiben der aktuellen Richtwerte bis zum 31. März 2026 vor. (mapu, 23.1.2023)