Wien – "Nur Bares ist Wahres": So ungefähr lassen sich die Forderungen des Volksbegehrens "Für uneingeschränkte Bargeldzahlung" zusammenfassen. Nach einer ersten Lesung Anfang Februar wird das Volksbegehren ab Dienstag eingehender im Finanzausschuss behandelt.

Geht es nach den Initiatorinnen und Initiatoren, soll Bargeld als Zahlungsmittel verfassungsrechtlich geschützt werden und anderen Zahlungsmitteln, etwa der Kartenzahlung oder Online-Überweisung, übergeordnet sein. Die auf EU-Ebene angestrebte Bargeld-Obergrenze von 10.000 Euro lehnt das Volksbegehren ab.

Auch die schwarz-grüne Koalition ist sich beim Thema Bargeld nicht einig.
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Die Initiative zählte in der Eintragungswoche im vergangenen September von den sieben Volksbegehren zu jenem mit den meisten Unterstützungen – etwas mehr als eine halbe Million Menschen fühlten sich durch das Thema angesprochen.

Dass Bargeld die Gemüter erhitzt, zeigt nicht nur der rege Zulauf zu der Initiative, sondern auch die Positionen der Parteien. Praktisch alle Parteien sehen im Volksbegehren wichtige Forderungen, doch der Verfassungsrang und eine Obergrenze für Bargeld bleiben umstritten.

Uneinigkeit bei Obergrenze

Uneinig ist sich bei dem Thema auch die schwarz-grüne Koalition. Die ÖVP betonte auf Anfrage des STANDARD den wichtigen Stellenwert von Bargeld im Parteiprogramm, wollte aber nicht eingehender auf mögliche Maßnahmen eingehen.

Der ÖVP-Abgeordnete Peter Haubner sprach sich aber in der ersten Lesung gegen eine Obergrenze aus. Anders sieht das der grüne Koalitionspartner: Man ist für eine Bargeld-Obergrenze, um gegen Geldwäsche vorzugehen, sagt die Grüne-Abgeordnete Nina Tomaselli im Gespräch mit dem STANDARD. Die Forderungen des Volksbegehrens unterstütze man deshalb nicht. Aber: "Niemand will irgendjemandem die Freiheit nehmen, mit Bargeld zu zahlen", sagt Tomaselli.

Opposition uneins

In ihrer Position gestärkt sieht sich die FPÖ: Sie fordert wie die Initiatorinnen und Initiatoren eine Verankerung des Bargeldes in der Verfassung und lehnt Obergrenzen strikt ab. Zudem fordert die FPÖ, dass ein Unternehmen eine Bargeldzahlung nicht verweigern kann – oft sei es der Fall, dass nur noch mit Karte gezahlt werden kann.

Die SPÖ betont, dass das Volksbegehren zwar wichtige Fragen aufwerfe, neben dem Schutz des Bargeldes aber auch ebenso kriminelle Aktivitäten, wie etwa Geldwäsche, bedacht werden müssen. "Es muss darauf geachtet werden, dass nicht das Bargeld in die Verfassung geschrieben wird, um am Ende Schwarzgeld in der Verfassung zu verankern", sagt eine SPÖ-Sprecherin.

Die Neos unterstützen zwar die Freiheit des Bargeldverkehrs, sehen den verfassungsrechtlichen Schutz von Bargeld, wie es im Volksbegehren gefordert wird, aber skeptisch. Der Ablehnung einer Obergrenze stimmen die Neos aber zu.

Große Zustimmung kein Zufall

Weshalb ausgerechnet das Bargeld-Volksbegehren am meisten überzeugen und rund acht Prozent der Wahlberechtigten ansprechen konnte, habe mit der Komplexität der Fragestellung zu tun, erklärt Politikwissenschafter Armin Mühlböck von der Universität Salzburg.

Einfache Themen polarisieren mehr und generieren auch mehr Zustimmung. Andere Initiativen, wie etwa das Korruption-Volksbegehren, seien schwerer greifbar und Antworten auf diese Probleme schwieriger – deshalb auch weniger Zustimmung.

Nächstes Volksbegehren in den Startlöchern

Spätestens in vier Monaten muss der Finanzausschuss dem Plenum Bericht erstatten – danach folgt der Beschluss im Nationalrat. Ob Forderungen des Volksbegehrens tatsächlich umgesetzt werden, ist offen. Es ist eher selten der Fall, dass eine Initiative tatsächlich zu einem Gesetz führt.

Im April gibt es für Unterstützerinnen und Unterstützer aber gleich nochmals die Chance, für Bargeld zu unterschreiben: In der Eintragungswoche von 17. bis 24. April ist unter den sieben Initiativen erneut ein Volksbegehren, das eine Bargeld-Obergrenze ablehnt. Ein Volksbegehren braucht zumindest 100.000 Unterschriften, damit es im Parlament behandelt wird. (Max Stepan, 21.2.2023)