Laut Gesetzesentwurf sei etwa im Falle einer Verurteilung wegen eines Verbrechens die Auszeichnung dann abzuerkennen, wenn durch die Straftat das Ansehen des Burgenlands geschädigt werde.

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Eisenstadt – Der burgenländische Landtag beschließt in seiner Sitzung am kommenden Donnerstag ein Gesetz, um Ehrenzeichen aberkennen zu können. Dies war bisher nicht möglich, soll es aber künftig auch rückwirkend sein, wie es im Gesetzesentwurf heißt.

Weder im Gesetz über die Ehrenzeichen des Landes noch in der Verordnung der Landesregierung ist derzeit eine Aberkennung von Auszeichnungen vorgesehen. Mit der Änderung, die nun beschlossen werden soll, wird eine Aberkennungsverpflichtung bzw. -möglichkeit als Mittel zur Distanzierung von Personen oder ihrem Verhalten geschaffen.

Aberkennung bei Verurteilung

Im Falle einer Verurteilung einer ausgezeichneten Person wegen eines Verbrechens ist die Auszeichnung abzuerkennen, wenn durch diese Straftat das Ansehen des Burgenlands geschädigt wird. Die Auszeichnung ist von der betroffenen Person zurückzugeben. Gelten sollen die Bestimmungen auch für Auszeichnungen, die vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes verliehen wurden.

Offiziell gibt es dazu keine Angaben, durch die Änderung könnte im Falle einer Verurteilung aber auch der ehemalige Commerzialbank-Chef und SV Mattersburg-Präsident Martin Pucher sein Großes Ehrenzeichen des Landes verlieren. Die Verleihung war vor rund zwei Jahren im Commerzialbank-Untersuchungsausschuss Thema. (APA, 25.2.2023)