Mat Schuh 2021 in "Mord im Orientexpress" in Berlin am Schillertheater.

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Wien – Der Presserat hat die wöchentliche TV-Beilage "Krone.TV" für menschenunwürdige Diskriminierungen von Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten gerügt. Demnach verstieß der im November des Vorjahrs erschienene Beitrag "Der Ural 375" von Autor Mat Schuh auf schwerwiegende Weise gegen Punkt 7 des Ehrenkodex für die österreichische Presse (Schutz vor Pauschalverunglimpfungen und Diskriminierung), teilte das Selbstkontrollorgan in einer Aussendung mit.

Mat Schuh nimmt darin Bezug auf Klimaaktivisten, die sich aus Protest auf Straßen kleben. Er ist der Ansicht, es sei "durchaus legitim, dass einem im Stau, verursacht durch jene Kakerlaken, die Sicherung schmort, und man den Verursachern einfach lustvoll in die Fresse hämmert", DER STANDARD berichtete hier. Allerdings würde dann die Exekutive "zum Schutze des Abschaums" aktiv. Als Lösung präsentiert er einen "Fräs-Koloss, der mühelos, sanft und rückstandsfrei 60 Idioten pro Minute von der Straße lösen könnte. Der Ural 375 (ein sowjetischer Lastkraftwagen, Anm.). Das effektivste Mittel gegen hartnäckigen Müll auf unseren Straßen, ohne sich selbst die Hände zu beschmutzen."

Presserat sieht "menschenunwürdigen Diskriminierungen"

Ein Leser kritisierte gegenüber dem Presserat den Beitrag. Der Senat 1 befasste sich anschließend mit dem Kommentar und stellte fest, dass Meinungsfreiheit grundsätzlich großzügig auszulegen sei. Doch enthalte der Kommentar eine Reihe von menschenunwürdigen Diskriminierungen. Tiermetaphern ("Kakerlaken"), die von Vernichtungsfantasien begleitet werden, seien medienethisch unzulässig und wurden etwa von Nationalsozialisten bewusst eingesetzt, um Minderheiten, politische Gegner und Straftäter zu entmenschlichen. Erschwerend komme hinzu, dass auch körperliche Gewalt gegen die Aktivisten vom Autor "zumindest gutgeheißen wird", so der Senat 1.

Die Medieninhaberin wird vom Presserat aufgefordert, freiwillig über den Ethikverstoß zu berichten und Beiträge des Autors vor deren Veröffentlichung in Zukunft "besonders sorgfältig zu prüfen". Vonseiten des Mediums, das die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats nicht anerkennt, nahm niemand am Verfahren teil. (APA, red, 3.3.2023)