Auf ORF 3 waren im August 2021 mehrere Spirituosenflaschen mit erkennbarem Markenlabel zu sehen.

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Wien – Der ORF hat mit einem "Sommer(nach)gespräch" gegen das Verbot der Produktplatzierung in Sendungen zur politischen Information und das Werbeverbot für Spirituosen verstoßen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht rechtskräftig festgestellt, wie auch die "Presse" berichtete.

Zugetragen hat sich der Verstoß im August 2021 auf ORF 3. Dabei mixte ein Barkeeper im Hintergrund einer Diskussionsrunde Cocktails, wobei mehrere Spirituosenflaschen mit erkennbarem Markenlabel zu sehen waren. Die Medienbehörde KommAustria stellte eine Verletzung des ORF-Gesetzes fest, der ORF legte Beschwerde dagegen ein und argumentierte, dass er keine Gegenleistung bezogen habe.

Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde aber als unbegründet ab. Dass der ORF keine Gegenleistung für die Produktplatzierung bekommen habe, ändere nichts an der rechtlichen Einschätzung. Denn relevant sei, ob es sich um eine Darstellung handelt, für die üblicherweise Entgelt verlangt wird. Der ORF hat den Verstoß, wie von der KommAustria aufgetragen, mittlerweile auf ORF 3 verlesen lassen. (APA, 13.3.2023)