Die Pegasus-Software von NSO kann Smartphones unbemerkt ausspionieren. Sie ist damit natürlich nicht allein, mittlerweile gibt es einige andere Anbieter solcher Programme.

Foto: APA/AFP/JOEL SAGET

Bis zum Juli 2021 war die Spionagesoftware Pegasus nur wenigen Menschen ein Begriff, das sollte sich aber schlagartig ändern. Wie damals ein internationales Rechercheprojekt herausfand, wurde der Staatstrojaner der israelischen NSO Group in vielen Ländern zur Bespitzelung der Opposition sowie von Journalistinnen und Journalisten eingesetzt. Darunter auch in EU-Ländern wie Ungarn oder Spanien, sogar die EU-Kommission selbst geriet ins Visier entsprechender Spitzelattacken.

Vorgänge, die für gehörige Aufregung sorgten. So richtete etwa das EU-Parlament einen Untersuchungsausschuss ein, die EU-Kommission unterbreitete wiederum einen Gesetzesvorschlag, der den Schutz für die Presse stärken soll. Was hingegen bisher fehlt, sind irgendwelche Konsequenzen für jene Staaten, die bisher zu Pegasus gegriffen haben.

Pläne

Das würde die EU-Kommission nun gerne ändern, wie Netzpolitik.org berichtet. So hat die Kommission bereits im Dezember Schreiben an die einzelnen Staaten verschickt, um zu erfahren, auf welcher Rechtsgrundlage die Spionage erfolgt ist. Das mit einem klaren Ziel: Es sollen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof folgen, geht doch die Kommission davon aus, dass diese Form der Überwachung bereits geltendes europäisches Recht bricht. Sollte der EuGH dieser Ansicht recht geben, könnte dies zu einem Nutzungsverbot sowie in der Folge zu Strafzahlungen führen.

Wirklich klagen kann die Kommission allerdings erst, wenn es die entsprechenden Antworten gibt und diese einer rechtlichen Analyse unterzogen wurden. Genau hier passiert jetzt, was wohl absehbar war: Mehrere Staaten haben auch zwei Monate nach Ablauf der Abgabefrist noch immer keine Antworten geliefert. In der Liste der säumigen Staaten finden sich etwa Ungarn, Dänemark, die Niederlande und Deutschland.

Nicht lockerlassen

Die Kommission will aber nicht lockerlassen, man werde sich so viel Zeit wie nötig nehmen, heißt es. Realität bleibt damit aber auch, dass die betroffenen Staaten bisher mit dem Einsatz der Spitzelsoftware ungeschoren davonkommen. So hat etwa in Ungarn die lokale Datenschutzbehörde gar die Rechtmäßigkeit "bestätigt", da die Spionage "zum Schutze der nationalen Sicherheit" erfolgt sei. Andere Länder wie die Niederlande argumentieren ähnlich für den Einsatz von Pegasus. In Deutschland äußert man sich hingegen zu diesem Thema praktisch gar nicht – obwohl auch dort der Einsatz der NSO-Software belegt ist. (apo, 5.4.2023)