Frühere Abgeordnete müssen sich außerdem "im Transparenz-Register registrieren" lassen, wenn sie als Lobbyisten oder Repräsentanten arbeiten möchten.

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Straßburg – Als Konsequenz aus dem Korruptionsskandal um das EU-Parlament hat die europäische Volksvertretung ihre Lobby-Regeln verschärft. Nach Zustimmung der Fraktionsvorsitzenden zu einem Plan von Parlamentspräsidentin Roberta Metsola teilte das Europaparlament am Montag in Straßburg mit, dass EU-Abgeordnete nach ihrem Ausscheiden aus dem Europaparlament sechs Monate lang nicht als Lobbyisten gegenüber EU-Abgeordneten auftreten dürfen. Die Reform tritt am 1. Mai in Kraft.

Das EU-Parlament teilte weiter mit, frühere Europaabgeordnete, die als Lobbyisten oder Repräsentanten arbeiten wollen, müssten sich "im Transparenz-Register registrieren" lassen. In der Folge seien sie "nicht berechtigt zu Zugangsrechten und -möglichkeiten, die sie als frühere Abgeordnete hatten". Weitere Maßnahmen gegen unbotmäßige Einflussnahme würden in den kommenden Wochen geprüft, hieß es in der Mitteilung weiter.

"Katargate"

Dem EU-Parlament macht weiterhin der im Dezember bekannt gewordene Korruptionsskandal um seine damalige Vize-Vorsitzende Eva Kaili zu schaffen. Eine zentrale Rolle in den strafrechtlichen Ermittlungen spielt der frühere italienische Europaabgeordnete Antonio Panzeri, der nach seinem Ausscheiden aus dem Parlament als Repräsentant einer Nichtregierungsorganisation tätig war. Er hat zugegeben, hohe Geldsummen an EU-Abgeordnete weitergereicht zu haben. Ermittler hatten bei ihm bei einer Durchsuchung im Dezember 600.000 Euro in bar gefunden.

Insgesamt wurden im Zuge des als "Katargate" bekannten Skandals rund 1,5 Millionen Euro an Bargeld beschlagnahmt. In der Affäre geht es um mutmaßliche Versuche des Golfemirats Katar sowie Marokkos, Vertreter des EU-Parlaments zu bestechen und so die Politik der Europäischen Union zu beeinflussen. Beide Länder weisen die Vorwürfe zurück. Das EU-Parlament hat als Konsequenz bereits mehrere Reformen für einen besseren Schutz vor Einflussnahme aus dem Ausland beschlossen. (APA, 18.4.2023)