Das Unternehmen von Mark Zuckerberg muss in den USA und in Europa tief in die Tasche greifen.

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Facebook schuldet den Geschädigten im Skandal um Cambridge Analytica 725 Millionen US-Dollar. Damit kommt es zu einer außergerichtlichen Einigung, und die Facebook-Muttergesellschaft Meta kann mit der Zahlung eine drohende Klage abwenden, wie ein US-Richter nun entschieden hat. Dem Social-Media-Giganten wurde vorgeworfen, die Nutzenden darüber getäuscht zu haben, wie viel Kontrolle sie über ihre privaten Daten haben. Tatsächlich soll Facebook Dritten – in diesem Fall Cambridge Analytica – Zugriff auf die Daten gegeben haben. Meta weist jede Schuld von sich – zahlt aber trotzdem.

Geschädigte haben somit Anspruch auf Schadenersatz. Wer einen Anspruch geltend machen möchte, muss dies bis zum 25. August online tun. Die Einschränkung: Anspruchsberechtigt ist, wer zwischen dem 24. Mai 2007 und dem 22. Dezember 2022 einen Facebook-Account hatte und über eine Wohnadresse in den USA verfügte. Den Antrag auf Schadenersatz kann man hier stellen.

Schadenersatz gibt es auch für Europäer

Aber auch in Europa gibt es für Geschädigte Chancen auf Schadenersatz. Der Vorwurf lautet hier, Facebook habe die Daten seiner Nutzenden nicht ausreichend geschützt, weshalb Datensätze von 533 Millionen Facebook-Nutzern in die Hände von Hackern gelangten. Mehreren Gerichtsurteile gingen zuungunsten von Facebook aus, und auch die irische Datenschutzbehörde hat ein Bußgeld von 265 Millionen Euro verhängt.

Wer in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum lebt, kann von Facebook Schadenersatz verlangen. Die irischen Datenschutz-NGO Digital Rights Ireland (DRI) strebt eine Sammelklage gegen Facebook an. Demnach hat jeder Anrecht auf eine finanzielle Entschädigung, wenn Datenschutzrechte verletzt wurden. Voraussetzung ist, dass man nachweislich Geschädigt wurde.

Dies kann man am einfachsten mit der Seite haveibeenpwned.com überprüfen. Dort muss man seine Telefonnummer eingeben. Wenn daraufhin ein Hinweis erscheint, dass man vom Datenleck bei Facebook betroffen ist, kann man Schadenersatz fordern. Wichtig: Die Telefonnummer muss die richtige Landesvorwahl beinhalten, im Fall von Österreich ist das +43.

Danach kann man sich der Sammelklage von Digital Rights Ireland über dieses Formular anschließen. (red, 20.4.2023)