Der Prozess am Landesgericht Klagenfurt wurde am Dienstag erneut vertagt, weil der Verteidiger der Angeklagten eine DNA-Untersuchung beantragt hat.

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Klagenfurt – Eine 53 Jahre alte Kärntnerin hat sich am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen grob fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten – konkret Corona – verantworten müssen. Ihr krebskranker Nachbar war am genetisch identen Erreger gestorben, die Staatsanwaltschaft erhob den Vorwurf, dass die Ansteckung direkt von der Frau auf den Nachbarn stattfand. Die Verhandlung wurde zum zweiten Mal vertagt.

Aussage des Hausarztes belastet Angeklagte

Die Staatsanwaltschaft wirft einer 53 Jahre alten Kärntnerin vor, ihre Corona-Quarantäne im Dezember 2021 mehrmals missachtet und ihren krebskranken Nachbarn angesteckt zu haben, der in der Folge starb. Im Prozess bestritt die Angeklagte, überhaupt an Corona erkrankt gewesen zu sein. Sie habe an einer Bronchitis gelitten. Sie habe auch nie einen PCR-Test gemacht, hatte sie beim Prozessauftakt im Februar beteuert. Dem widersprach nun ihr damaliger Hausarzt. Dieser sagte als Zeuge detailreich aus, wie er nach dem positiven Antigentest einen PCR-Abstrich bei der Patientin genommen und eingeschickt habe.

Die Anklage stützt sich neben Zeugenaussagen auf zwei Gutachten. Gerichtsmedizinisch wurde festgestellt, dass der Krebspatient an einer Lungenentzündung durch Covid-19 starb. Ein virologisches Gutachten stellte eine Übereinstimmung der Virus-DNA aus den PCR-Proben der Angeklagten und des später Verstorbenen fest. Der Sachverständige erklärte am Dienstag, die beiden Virusproben seien genetisch identisch. Coronaviren veränderten sich sehr schnell, sogar während einer Infektion bei einem Patienten könnten sich kleine Abschnitte des Genoms verändern, die Wahrscheinlichkeit für zumindest eine kleine Veränderung bei jeder Weitergabe sei hoch. Es müsse also eine gemeinsame Quelle der beiden Proben geben. Eine gemeinsame Ansteckung durch eine dritte Person sei unter Bedachtnahme auf die Inkubationszeit ausgeschlossen. Rein theoretisch könnte der Nachbar auch die Angeklagte angesteckt haben, aber auch das sei angesichts der Zeitleiste unmöglich.

"Nein, nein, nur eine Grippe"

Zahlreiche weitere Involvierte sagten als Zeuginnen respektive Zeugen aus. Eine Mitarbeiterin der zuständigen Bezirkshauptmannschaft, die die ungehalten reagierende Angeklagte telefonisch über ihre Absonderung informiert hatte, erinnerte sich: "Sie wollte das alles nicht hören, und es gibt kein Covid." Die Schwiegertochter des später Gestorbenen erzählte, wie sie die offensichtlich erkrankte Angeklagte vor der Tür ihrer Schwiegereltern beim Plaudern angetroffen hatte, kurz bevor der Schwiegervater an Corona erkrankte. Die Angeklagte habe auf Nachfrage abgestritten, an Corona erkrankt zu sein: "Nein, nein, nur eine Grippe", habe diese gesagt.

Richter Dietmar Wassertheurer vertagte die Verhandlung schließlich zum zweiten Mal. Der Verteidiger der Frau hatte einen Beweisantrag eingebracht, dass die PCR-Probe noch einmal genau untersucht werden soll: "Zum Beweis dafür, dass die für das Gutachten zugrunde liegende Beprobung nicht von der Angeklagten stammt." Falls sie noch vorhanden ist, soll sie nun mit einer DNA-Probe der Angeklagten verglichen werden. (APA, 25.4.2023)