Die Beiträge für die Abfertigung neu werden von einer betrieblichen Vorsorgekasse verwaltet und am Kapitalmarkt veranlagt. Der Arbeitgeber zahlt 1,53 Prozent vom Bruttolohn für jeden Mitarbeiter in die Vorsorgekasse ein. Dieser Anspruch wird von der Vorsorgekasse garantiert. Entsteht ein Veranlagungsverlust, wird dieser von bisherigen Veranlagungserfolgen abgezogen.

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Seit rund 20 Jahren gibt es in Österreich die Abfertigung neu. Jene Arbeitsverhältnisse, die nach dem 31. Dezember 2002 eingegangen wurden, fallen in diese Neuregelung. Der große Unterschied zur Abfertigung alt: Im Fall einer Selbstkündigung geht der Anspruch auf die Abfertigung nicht verloren – er wird beim Jobwechsel quasi im Rucksack zum neuen Arbeitgeber mitgenommen und von einer Vorsorgekasse verwaltet. Der Anspruch erwächst bereits ab dem zweiten Monat – in der Abfertigung alt war dies erst nach drei Jahren der Fall. Im Vorjahr haben die Vorsorgekassen ein Minus erwirtschaftet. Wirkt sich das auf meinen Abfertigungsanspruch aus? Die wichtigsten Fragen zu dem Thema:

Frage: Wie funktioniert das System der Abfertigung neu?

Antwort: Der Arbeitgeber zahlt für jeden Arbeitnehmer 1,53 Prozent des monatlichen Bruttoentgelts (einschließlich Sonderzahlungen) laufend in eine betriebliche Vorsorgekasse ein.

Frage: Was macht die Vorsorgekasse mit dem Geld?

Antwort: Das Geld wird am Kapitalmarkt veranlagt. Jeder Arbeitnehmer hat dort sein eigenes Abfertigungskonto. Die Idee ist, mit der Veranlagung am Kapitalmarkt einen Mehrertrag zu erzielen, der dann die Abfertigung auffettet.

Frage: Wie ist das bisher gelaufen?

Antwort: Eher mau, muss man sagen. Zum Zeitpunkt der Gründung der betrieblichen Vorsorgekassen wurde von der Politik ein jährliches Veranlagungsplus von sechs Prozent angenommen. In den vergangenen 20 Jahren wurde das aber nie erreicht. Im Schnitt haben die Vorsorgekassen in den vergangenen 20 Jahren ein annualisiertes Veranlagungsergebnis von plus 1,98 Prozent erreicht. Das zeigen Daten der Finanzmarktaufsicht FMA.

Frage: Was passiert, wenn kein Plus, sondern ein Minus erwirtschaftet wird? An den Börsen geht es manchmal ja auch rasant bergab.

Antwort: Genau das ist im Vorjahr passiert. Am Kapitalmarkt gab es die selten vorkommende Sondersituation, dass sowohl Aktien als auch Anleihen negativ performt haben. Die Vorsorgekassen haben damit ein Minus erwirtschaftet – das wird den Kundenkonten "gutgeschrieben", was in dem Fall aber bedeutet, dass der Minusbetrag vom bisherigen Anlageerfolg (Anwartschaft) abgezogen wird. 2022 wurde ein Minus von 7,73 Prozent erwirtschaftet.

Frage: Wird mein vom Arbeitgeber einbezahltes Geld für die Abfertigung damit weniger wert?

Antwort: Nein. Der Betrag, der durch die Überweisung der 1,53 Prozent entsteht, wird von der betrieblichen Vorsorgekasse garantiert. Diesen Betrag muss die Vorsorgekasse – sobald man die Berechtigung auf Auszahlung seiner Abfertigung hat – immer auszahlen. Das Minus, das durch die Veranlagung entsteht, wird von bisherigen Veranlagungserfolgen abgezogen. Die 1,53-Prozent-Basis bleibt garantiert.

Frage: Was passiert, wenn die betrieblichen Vorsorgekassen jahrelang ein Minus erwirtschaften?

Antwort: Dann wird es definitiv irgendwann knapp mit der Garantie. Davon ist derzeit nicht auszugehen. Die betrieblichen Vorsorgekassen veranlagen traditionell eher konservativ – haben also einen hohen Anteil von Anleihen. Dass Aktien und Anleihen negativ performen, kam in der jüngeren Börsengeschichte erst zweimal vor: 1969 und 2022.

Frage: Zählen die Zeiten der Elternkarenz, des Präsenz- oder Zivildienstes sowie der Bildungskarenz für die Abfertigung?

Antwort: Ja. Die Beitragsleistung für Präsenz- oder Zivildienst sind vom Arbeitgeber zu leisten. Für die Zeit der Elternkarenz (1,53 Prozent der Höhe vom Kinderbetreuungsgeld) zahlt der Familienlastenausgleichsfonds die Beiträge ein, ebenso bei einer Bildungskarenz.

Frage: Was passiert, wenn ich mehrere Arbeitgeber habe?

Antwort: Dann hat man auch mehrere Abfertigungskonten – womöglich bei unterschiedlichen Vorsorgekassen. Diese Ansprüche können aber auf ein Konto zusammengeführt werden.

Frage: Wann kann ich auf meine Abfertigung zugreifen?

Antwort: Wer drei Jahre bei einem oder mehreren Arbeitgebern aktiv war, hat Anspruch auf seine Abfertigung. Das Dienstverhältnis muss aber abfertigungswirksam beendet werden: also durch Kündigung durch den Arbeitgeber, unverschuldete Entlassung, berechtigter vorzeitiger Austritt, einvernehmliche Lösung, Fristablauf bei befristeten Dienstverhältnissen. Bei Selbstkündigung besteht kein Zugriffsrecht. Die einbezahlten Beträge bleiben am Konto gutgeschrieben und werden zum neuen Arbeitgeber mitgenommen.

Frage: Fallen Abzüge an, wenn die Abfertigung ausbezahlt wird?

Antwort: Ja, es werden bei der Auszahlung sechs Prozent Lohnsteuer abgezogen.

Frage: Kann man privat in die betriebliche Vorsorgekasse dazuzahlen, um die Abfertigung zu erhöhen?

Antwort: Nein, bei betrieblichen Vorsorgekassen geht das nicht. Bei Pensionskassen kann privat in gewissem Maß dazugezahlt werden.

Frage: Wie viele Menschen in Österreich fallen unter die Neuregelung?

Antwort: Eingeführt wurde das System mit 1. Jänner 2003. Die Zahl der Anwartschaftsberechtigten liegt aktuell bei rund 10,5 Millionen (inklusive Mehrfachanwartschaften). Daten der FMA zeigen, dass das gesamte Anwartschaftsvermögen, das die betrieblichen Vorsorgekassen verwalten, per Ende 2022 insgesamt 16,6 Milliarden Euro betrug. Das durchschnittliche Vermögen einer Anwartschaft beträgt 1.579 Euro.

Frage: Welches Gesetz regelt die Abfertigung neu?

Antwort: Das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz. Es entstand unter der schwarz-blauen Regierung von Wolfgang Schüssel.

Frage: Wie viele betriebliche Vorsorgekassen gibt es in Österreich?

Antwort: Arbeitgeber können zwischen acht Vorsorgekassen wählen: Allianz (früher Bawag-Allianz), APK, Bonus, BUAK, Fair-Finance, Niederösterreichische Vorsorgekasse, Valida Plus (früher ÖVK bzw. auch Siemens MVK) und VBV. (Bettina Pfluger, 26.4.2023)