In Wahlwerbungsberichten müssen die Parteien nun ihre Werbeausgaben auflisten.

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Wien – Die Parteien dürfen künftig bei einer Wien-Wahl nicht mehr so viel Geld ausgeben wie bisher. Die rot-pinke Stadtkoalition senkt die Wahlwerbungskostenobergrenze wie im Regierungsprogramm vorgesehen von sechs auf fünf Millionen Euro. Die Neuregelung ist Teil eines Transparenzpakets, das am Donnerstag präsentiert wurde. Es sieht auch vor, dass der Stadtrechnungshof aus dem Magistrat ausgegliedert und ein eigenes Organ wird. Die Verwendung von Fördermittel für Parteien darf er künftig ebenfalls prüfen.

In Zukunft dürfen für Werbung vor einem Urnengang künftig nur mehr fünf Millionen Euro pro Partei ausgegeben werden. Wahlwerbungsberichte werden verpflichtend verlangt. In diesen sind die Ausgaben aufzulisten. Sogar eine Woche vor dem Wahltag wird ein erster Bericht über die bisher getätigten Aufwendungen fällig.

Strafen bis zu 50.000 Euro

Wer schummelt und auffliegt, muss zahlen: Ein noch einzurichtender unabhängiger "Parteiensanktionssenat" wacht über die Vorgänge. Der Vorsitzende muss eine Richterin bzw. ein Richter sein. Bei unrichtigen Angaben im Bericht sind Bußen von bis zu 50.000 Euro auszusprechen. Bei Überschreitungen der Wahlkampfkostengrenze sind die Strafen analog zu denen im Bund je nach Höhe der verbotenen Mehrausgaben gestaffelt. Bis zu 200 Prozent der Überschreitungen können hier fällig werden.

Im Paket enthalten ist weiters die Schaffung eines eigenen Organisationsgesetzes zur gesetzlichen Absicherung der Unabhängigkeit des Stadtrechnungshofs, wie Neos-Klubchefin Bettina Emmerling und SPÖ-Gemeinderätin Barbara Novak erläuterten. Die Weisungsfreiheit wird erweitert, auch wird die Bestellung der Direktorinnen und Direktoren auf neue Beine gestellt. Sie werden künftig zwölf Jahre amtieren, eine Verlängerung ist nicht möglich.

Neue Befugnisse für Stadtrechnungshof

Die Kontrollbefugnisse des Stadtrechnungshofs werden ausgebaut. Die Verwendung der Fördermittel durch Parteien kann nun ebenfalls von den städtischen Prüfern kontrolliert werden. Konkret wird die Gebarung durch einen Wirtschaftsprüfer begutachtet. Der entsprechende Bericht wird dem Stadtrechnungshof vorgelegt. Gibt es Verdachtsfälle, kann der Rechnungshof selbst aktiv werden und etwa Bücher und Belege durchforsten.

Bei missbräuchlicher Verwendung von Fördergeldern hat der Magistrat diese Summe künftig zurückzufordern und der Partei einer Frist von vier Wochen für die Rückführung einzuräumen. Bei Versäumnis der Frist werden Verzugszinsen fällig. Mehr Einschaurechte gibt es künftig auch bei den Parteiakademien.

Auch in Sachen Großbauvorhaben gibt es eine Änderung. Kostenüberschreitung von 30 Prozent oder mehr müssen dem Stadtrechnungshof in Zukunft verpflichtend gemeldet werden. (APA, red, 11.5.2023)