Mehrere Bundesländer greifen nun beim Bauland ein.

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Im Burgenland macht man ernst mit dem Vorhaben, für leistbare Baugrundstücke zu sorgen. Zu diesem Zweck werden nun die Preise für gewidmetes Bauland, das sich im Eigentum von Gemeinden befindet und das an Bürgerinnen und Bürger der jeweiligen Gemeinden verkauft werden soll, gedeckelt. Eine entsprechende Verordnung hat das Land am vergangenen Freitag erlassen.

"Gemäß § 24b Abs. 4 Burgenländisches Raumplanungsgesetz 2019 (…) hat die Gemeinde Gemeindebürgerinnen oder Gemeindebürgern nach Maßgabe der Verfügbarkeit Baulandgrundstücke zu einem leistbaren Kaufpreis zu verkaufen", heißt es darin wörtlich (Landesgesetzblatt 40/2023). Im Anhang werden für jede einzelne burgenländische Gemeinde Maximalpreise für Baulandgrundstücke genannt. In den Gemeinden im Süden, in den Bezirken Jennersdorf, Güssing und Oberwart, liegt der Preis jeweils bei 50 Euro oder geringfügig darüber, Richtung Norden wird es immer teurer. 131,63 Euro pro Quadratmeter sind es in Neusiedl am See, 119,92 Euro in Kittsee.

Orientierung an Grünflächenpreisen

Diese Preise dürfen beim Verkauf nicht überschritten werden. Günstiger zu verkaufen sei aber natürlich erlaubt, heißt es von der Landesregierung. Wohlgemerkt: Das alles gilt nur dann, wenn Gemeinden Gründe verkaufen.

Orientiert hat man sich bei der Festlegung interessanterweise an durchschnittlichen Kaufpreisen für Grünflächen, "die aus raumplanungsfachlicher Sicht Umwidmungspotenzial aufweisen", bewertet von einem Sachverständigen. Zu diesen Durchschnittspreisen wurden jeweils "durchschnittliche Aufschließungskosten" dazugerechnet.

Baulandabgabe wird schlagend

Die Verordnung dient weiters auch als Vorbereitung für die geplante Baulandabgabe, die ab Mitte des Jahres in Kraft treten soll. Wer gewidmetes Bauland brachliegen lässt, wird zur Kasse gebeten – und zwar auch rückwirkend schon für das Jahr 2022.

Die Höhe der Abgabe bemisst sich dabei an der Grundstücksgröße; je Quadratmeter werden zwischen 0,5 (für kleinere Grundstücke bis 800 Quadratmeter) und 2,5 Prozent (ab 1.601 Quadratmeter) der Bemessungsgrundlage, also des nun festgesetzten "amtlichen" Grundstückspreises je Gemeinde, fällig. Ein 500 Quadratmeter großes Grundstück in Neusiedl wird also mit jährlich knapp 330 Euro besteuert, ein 1.000 Quadratmeter großes in derselben Gemeinde mit dem Vierfachen, weil zwischen 801 und 1.000 Quadratmeter die Abgabe 1,0 Prozent ausmacht.

Es gibt allerdings einige Ausnahmen: In den ersten fünf Jahren ab erstmaliger Widmung muss nichts bezahlt werden, ebenso bei aufrechter befristeter Baulandwidmung oder falls bereits ein Ansuchen auf Umwidmung gestellt wurde. Ebenso ist abgabenbefreit, wer nicht älter als 45 Jahre ist oder das Grundstück "für eigene Kinder oder Enkelkinder, welche das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben", vorgesehen hat. Man wird sehen, wie viel diese Abgabe letztlich einbringen wird.

Salzburg: Fünfjährige Übergangsfrist endet

In Salzburg war eine Baulandabgabe bereits mit der Raumordnungsnovelle 2018 beschlossen worden. Grundbesitzern wurde damals aber fünf Jahre Zeit gegeben, um Projekte auf bereits gewidmeten Flächen umzusetzen. Wurde das nicht gemacht, tritt deshalb mit dem heurigen Jahr erstmals die Abgabeverpflichtung ein.

Schon seit Ende des Vorjahres wurden Grundstückseigentümer von den Gemeinden darüber informiert, die Abgabenerklärungen müssen bis 15. Mai 2024 eingereicht werden. Die Abgabe beträgt laut Paragraph 77b des Salzburger Raumordnungsgesetzes für Flächen zwischen 500 und 1.000 Quadratmeter (darunter muss keine Abgabe gezahlt werden) zwischen 860 und 1.400 Euro pro Jahr, gestaffelt nach Regionen, wobei die teuerste "Region 1" nur die Stadt Salzburg betrifft. Für größere Flächen werden mehrere Tausend Euro fällig.

Tirol arbeitet an Abgabe

Auch in Tirol ist eine Baulandabgabe in Umsetzung. Im Juli soll der Landesregierung vom Landtag der Auftrag erteilt werden, eine Wohnbedarfsstudie auszuarbeiten, berichtete die "Tiroler Tageszeitung" kürzlich. Diese solle dann die Grundlage für die Baulandabgabe sein, mit deren Hilfe "gewidmetes Bauland mobilisiert und der Hortung von gewidmetem Bauland entgegengewirkt" werden soll. Sie soll noch heuer "auf den Weg gebracht werden", sagte der für Raumordnung zuständige Landesrat und Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler (ÖVP).

AK fordert Abgabe auch in Oberösterreich

Und in Oberösterreich hat die Arbeiterkammer kürzlich ebenfalls Maßnahmen für leistbares Bauland gefordert – darunter ebenfalls eine Baulandmobilisierungsabgabe nach burgenländischem Vorbild. Außerdem sollte die im oberösterreichischen Raumordnungsgesetz ohnehin bereits vorhandene Widmung "Gebiete für den sozialen Wohnbau" stärker von den Gemeinden verwendet werden, diesfalls sollte der Bund nach Ansicht der Arbeiterkammer im Rahmen eines "Kommunalen Investitionsprogramms Sozialer Wohnbau" die Hälfte der Erschließungskosten übernehmen. Außerdem wird ein Bodenfonds nach Vorbild Wiens und Tirols gefordert. (Martin Putschögl, 22.5.2023)