Werbung
EU-Gesetz schränkt Werbebotschaften an Kinder ein
Als unlauter gilt unter anderem auch die falsche Behauptung, ein Angebot sei nur begrenzt verfügbar
Die Europäische Union schränkt
Werbebotschaften an Kinder deutlich ein. Direkte Aufforderungen an
Kinder, ein bestimmtes Produkt zu kaufen oder Erwachsene zum Kauf zu
überreden, werden nach einer neuen EU-"Richtlinie über unlautere
Geschäftspraktiken" künftig verboten. Der Ministerrat nahm das
EU-Gesetz nach Angaben vom Freitag samt den Änderungen an, die das
Europa-Parlament zuvor beschlossen hatte. Es muss nun binnen
zweieinhalb Jahren von allen 25 EU-Staaten in nationales Recht
umgesetzt werden. Der Richtlinie liegt eine Liste unlauterer Geschäftspraktiken zu
Grunde, die künftig in allen Mitgliedstaaten untersagt sind. Dazu
gehören irreführende Angaben wie die Behauptung, "dass ein Produkt
von einer öffentlichen oder privaten Stelle bestätigt, gebilligt oder
genehmigt worden sei, obwohl dies nicht der Fall ist". Als unlauter
gilt unter anderem auch die falsche Behauptung, ein Angebot sei nur
begrenzt verfügbar. Aggressive Praktiken im Zusammenhang mit
vermeintlichen Preis-Verlosungen sind ebenso wenig erlaubt. (APA/dpa)