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Barbara Rosenkranz ist sitzengeblieben

Foto: APA/Schneider
Wien - Der Nationalrat hat Mittwoch Mittag mit großer Mehrheit die Ratifizierung der EU-Verfassung beschlossen. Einzig die FPÖ-Abgeordnete Barbara Rosenkranz erteilte dem Vertragswerk eine Absage. Die Verfassung ersetzt die bisherigen EU-Verträge und bringt unter anderem eine Erweiterung der Kompetenzen der Union, mehr Rechte für das EU-Parlament, eine verstärkte Zusammenarbeit in allen Bereichen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie ab 2014 eine Verkleinerung der Europäischen Kommission.

Zudem wird das Amt eines ständigen Präsidenten des Europäischen Rates geschaffen. Mehrheitsentscheidungen im Rat werden (gegenüber einstimmigen Entscheidungen) ausgeweitet. Es gilt künftig auch die "doppelte Mehrheit": Ein Beschluss auf der Grundlage eines Vorschlags der EU-Kommission wird gefasst, wenn 55 Prozent oder mehr der Mitgliedstaaten, mindestens aber 15 Länder zustimmen. Diese müssen außerdem jedenfalls 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren. Eingeführt werden Bürgerbegehren: Wenn eine Million Bürger aus EU-Ländern mit Unterschriften ein Gesetz verlangen, muss die Kommission tätig werden und einen Vorschlag machen. Auch die Möglichkeit eines Austritts aus der Union wird geschaffen.

Voraussetzung für die Etablierung der Verfassung ist, dass das Vertragswerk in allen Mitgliedsstaaten ratifiziert wird. Ein Nein ist in erster Linie bei diversen Volksabstimmungen etwa in Frankreich, den Niederlanden oder Dänemark möglich. In Österreich ist kein Referendum vorgesehen. Vom Nationalrat mit Ausnahme von Rosenkranz angenommen wurden am Mittwoch lediglich Entschließungsanträge der ÖVP und des blau-orangen Klubs bzw. der Grünen, die die Regierung auffordern, sich auf europäischer Ebene für die Möglichkeit EU-weiter Referenden einzusetzen. Der Antrag von Rosenkranz, eine nationale Volksabstimmung durchzuführen, wurde aus rechtlichen Gründen für nicht zulässig erklärt. (APA)