Der Obmann der Bundeskurie Niedergelassene Ärzte in der Österreichischen Ärztekammer, Jörg Pruckner, wies die Aussage des niederösterreichischen Patientenanwalts Gerald Bachinger zurück, wonach die Ärztekammer mit dem Hauptverband dafür verantwortlich sei, dass bisher noch kein funktionierendes System für die Chefarztpflicht neu gefunden worden sei. Bachinger hatte im Radio-Mittagsjournal des ORF erklärt, die Idee der Chefarztpflicht neu sei "vollkommen richtig, aber die Umsetzung hat absolut nicht geklappt". Die Anfragen bei der Anwaltschaft hätten sich verdreifacht.
Kritik
Der burgenländische Partientenanwalt Josef Weiß kritisierte das mangelnde Engagement von Ärzten und Krankenkassen. "Es müssen sich auch die Ärzte bemühen, ein gewisses Service für die Patienten anzubieten". Die Chefärzte sollten zumindest eine Kurzbegründung in Stichworten im Fall der Ablehnung geben.
Pruckner sagte, "Ausgangspunkt der Reform ist eine sehr detaillierte ministerielle Verordnung zur Chefarztpflicht, deren Grundgerüst wenig Spielräume lässt. Die zentral wichtige Grundlage der Chefarztpflicht - nämlich die Verteilung der Arzneimittel in einzelne Boxen - liegt auf einer ganz anderen Ebene, nämlich bei der Heilmittelevaluierungskommission, in der Pharmaindustrie und Hauptverband federführend ihre Vereinbarungen treffen."
Auf dieser Ebene sei die Ärzteschaft nur mit zwei Stimmen eingebunden und habe keine durchgreifenden Mitsprachemöglichkeiten, sagte Pruckner, der in diesem Zusammenhang die "Intransparenz der Entscheidungen" der Heilmittelkommission kritisierte, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagt und deren Mitglieder einem Schweigegebot unterliegen.