Nicht nur Hirschmann will sein Glück bundesweit suchen, auch Hans Peter Martin will Kandidatur bei nächsten Nationalratswahlen nicht ausschließen
Redaktion
,
Gruppierungen, die eher den Charakter eines Personenkomitees denn einer klassischen Partei haben, liegen im politischen Trend. Nicht nur der ehemalige steirische Landesrat Gerhard Hirschmann will sein Glück bundesweit versuchen, auch das BZÖ ist nicht viel mehr als eine Jörg Haider-Wahlliste. Nun will auch der Europaabgeordnete Hans Peter Martin (HPM) eine Kandidatur bei den nächsten Nationalratswahlen nicht ausschließen. Martin: "Ich arbeite primär auf EU-Ebene. Vieles ist im Fluss." Nachsatz: "Derzeit stellt sich die Frage aber noch nicht."
Zuletzt gab es auch Gerüchte, dass sowohl BZÖ wie FPÖ Martin als Kandidat im Auge haben. An Kooperationen mit bestehenden Parteien scheint Martin jedoch nicht interessiert. Lieber wäre ihm die Gründung einer eigenen Plattform für politische Transparenz, die er, ganz unparteiisch, anführen könnte.
Tritt Martin tatsächlich in Österreich an, könnte der Nationalratswahlkampf zu einem Duell zwischen zwei "Robin Hood"-Politikerfiguren werden. Sowohl Haider wie Martin versuchten sich zuletzt mit ähnlichen Themen zu profilieren. Beide treten für eine Klage beim Verfassungsgerichtshof ein, um eine Volksabstimmung über die neue EU-Verfassung zu erzwingen. Mit dem Unterschied, dass Martin seine Klage noch diese Woche einbringen will, während Haider noch zögert. Haider wiederum versuchte zuletzt, das BZÖ als globalisierungskritische Bewegung zu etablieren. Martin, Autor des Bestsellers "Die Globalisierungsfalle", verdankt diesem Thema - neben der Spesenbekämpfung - einen Teil seiner Popularität. BZÖ wie HPM können sich in der Frage der Volksabstimmung über die EU-Verfassung jedenfalls eines sicher sein: der Unterstützung der Kronen Zeitung. (DER STANDARD, Printausgabe, 12.05.2005)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.