Beim Hotel Sacher habe es sich vielmehr um eine bundesweite Weisung gehandelt, mit der Prüfungshandlungen rund um die Trinkgeldbesteuerung bundesweit und somit bei allen Betrieben angesetzt worden seien. Die Aussetzung sei notwendig gewesen, "da es wenig Sinn gemacht hätte im Vorfeld der rückwirkenden Abschaffung der Trinkgeldbesteuerung bis 1999 weiterhin Bescheide zu erlassen, wonach eine diesbezügliche Steuerpflicht festgestellt worden wäre". Weder der Finanzminister noch sein Kabinettchef seien in diesen Vorgang involviert gewesen.
Im Zusammenhang mit Swarovski teilte das Finanzministerium mit, dass im Zuge der Planung der Kontrollpunkte für bundesweite Autobus-Kontrollaktionen der Steuer- und Zollverwaltung auch ein Kontrollpunkt auf dem firmeneigenen Parkplatz der Kristallwelten Swarovski ins Auge gefasst wurde. Nach internen Beratungen im Regionalmanagement sei vom zuständigen Koordinator entschieden worden, dass von einer solchen Autobuskontrolle Abstand zu nehmen sei, da sich der Parkplatz auf privatem Gelände befinde.