Wien - Die Gewerkschaft der Beschäftigten in den Gesundheitsberufen schließt in einem Brief an Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (V) "gewerkschaftliche Maßnahmen" nicht aus. Grund dafür ist der Regierungsentwurf zur Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes, der am morgigen Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Nationalrates beschlossen werden soll. Darin ist vorgesehen, dass Träger von Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen künftig bis zu 30 Prozent des Pflegepersonals von so genannten Arbeitskräfteüberlassern "ausleihen" können.

"Das ist zu viel und beeinträchtigt die Qualität der Pflege. Nur ein hoher Anteil an Stammpersonal sichert einen reibungslosen Ablauf und eine gute Pflege. Schließlich sind PatientInnen nicht Maschinen, zu denen jeden Tag andere PflegerInnen hinbeordert werden", erklärte die Vorsitzende der ÖGB-Fachgruppenvereinigung Gesundheitsberufe (ÖGB-FGV), Gerda Mostbauer, am Dienstag in einer Aussendung.

Bewilligung durch Landeshauptmann

Die ÖGB-FGV-Vorsitzende fordert die Beschränkung des Leihpersonals auf maximal fünf Prozent der Gesamtbelegschaft. Weiters müssten die Arbeitskräfteüberlasser "aus dem Kreis des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege" kommen und eine Bewilligung durch den Landeshauptmann haben. Sie müssten für die Qualifikation des überlassenen Personals garantieren und der Beschäftiger habe sich vor Dienstantritt des Leihpersonals von der Qualifikation zu überzeugen. Weiters verlangt Mostbauer die Schaffung einer Aufsichtsbehörde, der die Dauer der Beschäftigung, die aktuelle Anzahl der LeihpflegerInnen sowie die Pflegequalität anzuzeigen sind. Bei fehlenden Voraussetzung wäre die Bewilligung dem Arbeitskräfteüberlasser zu entziehen. (APA)