Luxemburg - Im Streit um die Flexibilisierung der Arbeitszeiten haben sich die zuständigen EU-Arbeitsminister bei ihrem Treffen am Donnerstag in Luxemburg nicht geeinigt. Umstritten seien nach wie vor die Ausnahmen (opt outs) von der geplanten Richtlinie, die eine wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden vorsieht, sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein (V) nach Ende der Beratungen.

Österreich habe sich gemeinsam mit Großbritannien, Deutschland, Polen, der Slowakei, Italien, Malta und Estland für diese Möglichkeit ausgesprochen, sagte Bartenstein. Demgegenüber hätten Frankreich, Belgien, Griechenland, Schweden und Finnland einen Kompromissvorschlag der EU unterstützt, der grundsätzlich eine dreijährige Befristung der Ausnahmen vorgesehen hätte, eine Verlängerung wäre demnach nur durch Zustimmung der Brüsseler Behörde möglich.

Bartenstein betonte, Österreich wolle die opt-outs grundsätzlich nicht anwenden, verwies aber auf 2 Urteile Europäische Gerichtshof (EuGH) wonach Bereitschaftsdienst grundsätzlich als Arbeitszeit zu werten wäre. Wenn der EuGH "uns dazu zwingen sollte, von den opts outs Gebrauch zu machen, in Sachen Spitalsarbeitszeiten, so müssen wir uns diese Möglichkeiten als Rückfallsposition offen halten", erklärte er. Sollten Bereitschaftsdienst in der neuen Richtlinie nicht vollständig ausgenommen sein, müssten in Österreich tausende Stellen zusätzlich geschaffen werde. Dies würde Kosten in Höhe von "einigen 100 Millionen Euro" verursachen.

Die Position des EU-Parlaments, das sich für ein bedingungsloses Auslaufen der Ausnahme nach drei Jahren ausgesprochen hatte, bezeichnete der Minister als "Schritt zurück". Bartenstein erwartet nun, dass dieses schwierige Dossier auch an der österreichischen EU-Präsidentschaft im nächsten Jahr hängen bleibt. (APA)