Österreich habe sich gemeinsam mit Großbritannien, Deutschland, Polen, der Slowakei, Italien, Malta und Estland für diese Möglichkeit ausgesprochen, sagte Bartenstein. Demgegenüber hätten Frankreich, Belgien, Griechenland, Schweden und Finnland einen Kompromissvorschlag der EU unterstützt, der grundsätzlich eine dreijährige Befristung der Ausnahmen vorgesehen hätte, eine Verlängerung wäre demnach nur durch Zustimmung der Brüsseler Behörde möglich.
Bartenstein betonte, Österreich wolle die opt-outs grundsätzlich nicht anwenden, verwies aber auf 2 Urteile Europäische Gerichtshof (EuGH) wonach Bereitschaftsdienst grundsätzlich als Arbeitszeit zu werten wäre. Wenn der EuGH "uns dazu zwingen sollte, von den opts outs Gebrauch zu machen, in Sachen Spitalsarbeitszeiten, so müssen wir uns diese Möglichkeiten als Rückfallsposition offen halten", erklärte er. Sollten Bereitschaftsdienst in der neuen Richtlinie nicht vollständig ausgenommen sein, müssten in Österreich tausende Stellen zusätzlich geschaffen werde. Dies würde Kosten in Höhe von "einigen 100 Millionen Euro" verursachen.