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Izabela Jaruga-Nowacka
Foto: APA/Jacek Turczyk
Wien - Die Menschenrechte allgemein, im Besonderen die Rechte von Frauen und von Minderheiten, standen im Mittelpunkt eines Gesprächs, das die Obfrau des Ausschusses für Menschenrechte, Abgeordnete Terezija Stoisits, am Montag im Parlament mit der polnischen Sozialministerin und Vizepremierministerin, Izabela Jaruga-Nowacka, geführt hat. In dem Gespräch wurden Ähnlichkeiten in den Problemstellungen und politischen Lösungsansätzen zwischen den beiden Ländern deutlich, aber auch Unterschiede als Folge der unterschiedlichen Geschichte. Die beiden Politikerinnen sprachen sich für eine Fortsetzung und Vertiefung der Kontakte auf der Ebene der nationalen Parlamente aus.

Beginn der Diskussion über Menschenrechte

In Polen habe die Diskussion über manche Rechte erst mit der Wende von 1989 begonnen, führte Ministerin Jaruga-Nowacka aus, etwa über die Fragen von Frauenrechten und Abtreibung. Im Kampf gegen Diskriminierung und für Gleichberechtigung gebe es in Polen zwar Fortschritte auf der Ebene der Gesetzgebung, doch fehlten oft wirksame Mechanismen der Durchsetzung. Rund ein Fünftel der polnischen Volksvertretung seien Frauen, sie selbst aber sei die einzige Frau in der Regierung, sagte die Ministerin. In den letzten 15 Jahren sei es aber gelungen, eine Zivilgesellschaft aufzubauen. Der Fortschritt brauche aber auch die Hilfe von außen.

Haftstrafen auf Abtreibung

Abtreibung sei in Polen mit 3 bzw. 5 Jahren Gefängnis für die Frau bzw. die ÄrztIn bedroht. Es fehle an Aufklärung und am Wissen über Verhütungsmittel, zumal Abtreibung im kommunistischen Polen das Mittel der Geburtenregelung gewesen sei, erläuterte die Sozialministerin ihre Ansicht. Die Praxis sei, auch durch den Einfluss der katholischen Kirche, vielfach noch restriktiver als die Gesetze, zum Teil infolge der Befürchtungen bezüglich der Reaktion der Kirche. Positiv wertete die polnische Vizepremierministerin eine Gesetzesvorlage gegen Gewalt in der Familie, die in Zusammenarbeit mit Österreich erarbeitet wurde. Und seit einem Monat gebe es auch einen Ausschuss für Gleichbehandlung.

Abtreibung nie als Geburtenkontrolle eingesetzt

Das Thema Abtreibung sei in Österreich vor 30 Jahren auf eine Weise gelöst worden, dass heute niemand ernsthaft darüber eine politische Diskussion wolle, wie sich auch beim Österreich-Konvent gezeigt habe, führte Abgeordnete Terezija Stoisits aus. Anders als in Polen sei in Österreich Abtreibung aber auch nie Methode der Geburtenkontrolle gewesen. Problematisch sei die in der Debatte oft hergestellte Verknüpfung des Themas Abtreibung mit dem Thema Sexualmoral, das "bringt niemand weiter", meinte die Grünpolitikerin. Das österreichische Gesetz zum Schutz vor Gewalt sei vielfach als vorbildhaft empfunden worden; allein schon durch die öffentliche Diskussion über dieses Thema und die damit verbundene Steigerung der öffentlichen Sensibilität sei die Realität verändert worden. Auf Nachfrage von Ministerin Jaruga-Nowacka erläuterte Stoisits eingehend die Gesetzgebung zum Thema bzw. den EU-Vorgaben zur Antidiskriminierung sowie die institutionellen Hilfen zum Thema Gleichbehandlung. (red)